Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung

Apothekenreform: Mehr Flexibilisierung ist richtig, aber Rabattsystematik darf nicht geschwächt werden

Am 17. Oktober 2025 wurde ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung bekannt. Dazu erklärt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstands beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist wichtig, dass Arzneimittel für alle Versicherten in Deutschland schnell verfügbar sind, insbesondere auch auf dem Land. Daher unterstützen wir die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung beabsichtigte Stärkung der Apotheken. Ein richtiger Schritt ist etwa die Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschale, die durch neue Strukturen in der Finanzierung sichergestellt werden soll. Gut ist auch, dass Apothekerinnen und Apotheker künftig flexibler handeln können, um etwa Filial- oder Zweigapotheken zu eröffnen und pharmazeutisch-technischen Assistentinnen oder Assistenten für einen begrenzten Zeitraum die Apothekenleitung zu übergeben. Damit können sie gezielter auf den Bedarf vor Ort eingehen.

Auch die Absicht, das Impfangebot in Apotheken auszuweiten und damit ihr Potenzial für Präventionsleistungen stärker auszuschöpfen, ist positiv. Impfen ist ein unverzichtbarer Baustein, um die Bevölkerung vor schweren Krankheiten zu schützen. Mit dieser Öffnung wird den Menschen ein weiterer Weg ermöglicht, wichtige Impfungen wahrzunehmen.

Höhere Arzneimittelausgaben durch neue Austauschregelung

Kritisch sind dagegen die erweiterten Möglichkeiten für Apothekerinnen und Apotheker, nicht vorrätige Rabattarzneimittel durch ein in der Apotheke vorhandenes Arzneimittel auszutauschen. Dies führt unnötigerweise zu höheren Arzneimittelausgaben. Gerade in diesem Bereich besteht aktuell eine hohe Planungs- und Versorgungssicherheit, die mit der Neuregelung vollständig unterlaufen würde.“

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