Vor dem Hintergrund der anstehenden Apothekenreform und der Proteste der Apotheken erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V.:
„Von der geforderten allgemeinen Erhöhung des Packungsfixums pro Arzneimittelpackung von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro für alle Apotheken in Deutschland profitieren vor allem Apotheken mit hohen Packungsabgabemengen in Ballungsgebieten und Versandapotheken. Das belastet die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) um ca. eine Milliarde Euro jährlich, verschärft die ohnehin angespannte Finanzlage der GKV und hilft umsatzschwachen Apotheken in strukturschwachen Regionen nur wenig.
Wir brauchen eine gute Apothekenversorgung sowohl in Ballungsgebieten als auch auf dem Land. Deshalb unterstützen wir die mit der Apothekenreform (ApoVWG) intendierte Stärkung von Apotheken in strukturschwachen Regionen. Denn diese haben aufgrund schlechterer Standortbedingungen weniger Kundinnen und Kunden und erzielen geringe Abgabemengen bzw. weniger Umsatz als Apotheken in Ballungsgebieten. Eine gute flächendeckende Vor-Ort-Versorgung ist aber für die Menschen relevant.
Zur Wahrheit gehört mit Blick auf die Proteste der Apotheken auch, dass die Apothekenhonorare in den letzten Jahren gestiegen sind. Allein durch den Drei-Prozent-Packungsaufschlag ist das Honorarvolumen in den vergangenen zehn Jahren um 500 Millionen Euro angestiegen. Dieser Trend wird sich durch die hochpreisigen Arzneimittel fortsetzen. Hinzu kommen Vergütungsanstiege durch gesetzliche Neuregelungen wie die zusätzliche Vergütung für Pharmazeutische Dienstleistungen, das Impfen in Apotheken oder Botendienste.“
Hintergrund: Apothekenvergütung
Apotheken erhalten pro abgegebene Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels 8,35 Euro Packungsfixum sowie zusätzlich drei Prozent des Einkaufspreises des verschriebenen Arzneimittels.
Kontakt
Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
E-Mail: presse@vdek.com