GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Bundestag verabschiedet

Elsner: Gut, dass das Spargesetz vom Bundestag beschlossen wurde – der Bundesrat darf jetzt das Gesetz nicht weiter blockieren

Zu der Verabschiedung des GKV-Sparpakets im Deutschen Bundestag sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek):

„Es ist eine gute Botschaft für Versicherte und Arbeitgeber, dass das Sparpaket nun endlich vom Bundestag beschlossen wurde. Damit wären stabile Beiträge für 2027 und 2028 möglich. Es war wichtig, dass Gesundheitsministerin Warken dieses Ziel im Laufe des stark kontrovers diskutierten parlamentarischen Verfahrens im Blick behalten hat.

Jetzt sind die Länder am Zug. Der Bundesrat darf stabilen Beitragssätzen nicht im Weg stehen! Denn das Gesetz entlastet nicht nur die Beitragszahlenden, sondern schafft auch Klarheit und Planbarkeit für die Krankenkassen, was die Aufstellung ihrer Haushaltspläne und die Festlegung ihrer individuellen Zusatzbeitragssätze anbelangt. Eine weitere Verschiebung würde die Krankenkassen in deutliche zeitliche Schwierigkeiten bringen.

Mit dem Gesetz wird der Einstieg in die einnahmenorientierte Ausgabenpolitik vollzogen. Das ist angesichts der Ausgabenexplosion in allen Leistungsbereichen dringend notwendig. Allerdings hätten wir hier viel mehr Stringenz erwartet. Dies gilt insbesondere für die kostenintensivsten Bereiche Krankenhäuser und die Pharmaindustrie, die von der Politik deutlich verschont wurden. Geschont hat sich aber vor allem der Staat selbst: Er drückt sich weiterhin vor der vollständigen Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – etwa den Gesundheitskosten für Grundsicherungsbeziehende. Den Preis für die ungleiche Lastenverteilung zahlen vor allem Versicherte, Arbeitgeber sowie die Patientinnen und Patienten.

Um so wichtiger ist es jetzt, dass die Bundesregierung die angekündigten strukturellen Reformen zeitnah angeht. Im Fokus sollte dabei die Reform der Primärversorgung mit einer besseren Patientensteuerung sowie die Reform der Arzneimittelversorgung mit einer am Zusatznutzen orientierten Preisgestaltung neuer hochpreisiger Arzneimittel stehen. Zudem fordern wir die Länder auf, die Krankenhausreform im Rahmen ihrer Planungskompetenz konstruktiv umzusetzen und eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Krankenhauslandschaft aktiv zu gestalten.“

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