„Deutschlandrabatt“ für Arzneimittel

Elsner: Standortklausel darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen!

Morgen tagt erstmals das „Fachgremium Standortklausel“, das Vorschläge für weitere Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag nach §130a SGB V für die Pharmaindustrie erarbeiten soll. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir als gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wollen einen starken Pharmastandort Deutschland. Die sehr schnelle Verfügbarkeit von Arzneimittelinnovationen für die gesamte Bevölkerung ist weltweit einzigartig. Dafür zahlt die GKV hohe Arzneimittelpreise. Sie hat aber nicht die Aufgabe, Produktionsstandorte oder Forschungsinvestitionen von Pharmaunternehmen über die Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber zu finanzieren. Das ist eindeutig Sache des Staates. Eine Befreiung vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent würde jedoch die Beitragszahlenden erneut belasten und das Einsparvolumen des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) infrage stellen. Deshalb muss eine Standortklausel eine finanzielle Kompensation der GKV beinhalten.

Der Arzneimitteilbereich ist mit einem Ausgabenvolumen von 63 Milliarden Euro in 2025 der zweitgrößte Ausgabenblock in der GKV. Wir brauchen eine nachhaltige Lösung für die Preisbildung bei hochpreisigen patentgeschützten Arzneimitteln.“

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
E-Mail: presse@vdek.com