Erste Lesung im Bundestag

Elsner: GeDIG ebnet den Weg für bessere Versorgung und digitale Innovationen, aber Primärversorgung muss schneller kommen

Am 7. Oktober 2026 wird das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das GeDIG ebnet den Weg für eine bessere Versorgung und digitale Innovationen. Besonders wichtig ist der Einstieg in ein modernes Primärversorgungssystem mit den drei Elementen digitale Bedarfseinschätzung, digitale Terminbuchung und elektronische Überweisung. Dieser Dreiklang ermöglicht es künftig, Patientinnen und Patienten ohne Umwege und je nach Behandlungsdringlichkeit in die passende Versorgungsebene zu steuern. Das kann eine Videosprechstunde, ein Hinweis zur Selbstbehandlung oder ein Termin beim Haus- oder Facharzt sein. So wird die Versorgung für alle Beteiligten effizienter.

Datenbasierte Prävention stärken

Gut ist auch, dass die Krankenkassen mehr Möglichkeiten erhalten sollen, ihre Versicherten über Versorgungs- und Präventionsangebote zu informieren. Das stärkt die datenbasierte Prävention und kann wesentlich dazu beitragen, Krankheiten zu vermeiden. Damit Krankheitsrisiken früher erkannt werden können, sollte der Beratungsspielraum der Krankenkassen erweitert werden. Es muss auch möglich sein, Versicherte auf Risiken häufiger chronischer Erkrankungen wie Diabetes oder COPD hinzuweisen, statt wie aktuell geplant nur auf besonders gravierende gesundheitliche Risiken wie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

ePA-Apps als Zugang zur Versorgung

Für die Versicherten ist es hilfreich, dass die digitale Bedarfseinschätzung und die anschließende Terminbuchung über die vertraute ePA-App ihrer Krankenkasse laufen. Die ePA-Apps werden so als zentraler Baustein der Gesundheitsversorgung weiter gestärkt.

Allerdings muss es schneller gehen. Der geplante Umsetzungszeitraum für die Einführung der Bedarfseinschätzung bis 2031 ist viel zu lang. Erste Schritte sollten entweder durch eine modulare Einführung schneller erfolgen oder einzelne Elemente vorab niedrigschwellig in Testregionen erprobt werden. Nur so kann die künftige Primärversorgung schnell starten.

Bedarfseinschätzung als gemeinsame Aufgabe von GKV und KBV

Nachbesserungsbedarf gibt es auch bei den Verantwortlichkeiten. Entwicklung und Betrieb der digitalen Bedarfseinschätzung sollten Ärzteschaft und Krankenkassen gemeinsam übernehmen. Dabei ist klar: Die medizinische Einordnung und Behandlung verbleiben in der Hand der Ärzte.“

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