Standortklausel für die Pharmaindustrie

Elsner: Pharmarabatt solide gegenfinanzieren

Das „Fachgremium Standortklausel“ hat am 29. September 2026 Formulierungsvorschläge zur Entlastung der in Deutschland forschenden und produzierenden Pharmaunternehmen vom zusätzlichen Herstellerrabatt in Höhe von 8,5 Prozent an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) übergeben. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), fordert eine seriöse Gegenfinanzierung, die nicht zulasten der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehen darf:

„Mit den geplanten Ausnahmen vom angehobenen Herstellerrabatt für Arzneimittel werden wirtschaftspolitische Ziele verfolgt. Diese zu finanzieren, ist keine Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb muss die Regierung die zusätzlichen Belastungen für die Versicherten und Arbeitgeber von geschätzt 1,3 Milliarden Euro gegenfinanzieren. Entweder schließen die Pharmaunternehmen, die die Kriterien für einen reduzierten Herstellerabschlag nicht erfüllen, diese Finanzlücke, oder der Staat stellt zusätzliche Steuermittel zur Verfügung. Wichtig ist auch, dass durch die Prüfung der Ausnahmekriterien kein neues ‚Bürokratiemonster‘ geschaffen wird. Wir brauchen jetzt eine schnelle Klärung. Dass das möglich ist, hat Gesundheitsminister Linnemann gerade mit seinen Gegenfinanzierungsvorschlägen im Zuge der Entschließungsanträge zum sogenannten Beitragssatzstabilisierungsgesetz II gezeigt. Grundsatz muss sein, dass weitere Belastungen der Versicherten und Arbeitgeber durch Zuzahlungen oder Beitragssatzerhöhungen ausgeschlossen sind.”

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