Am 16.09. tagt erneut das „Fachgremium Standortklausel“, das über Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerrabatt (§ 130 a SGB V) berät. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), fordert: Keine Sonderregelungen ohne Gegenfinanzierung.
„Der zentrale Beitrag der Pharmaindustrie im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) ist die Erhöhung des Herstellerabschlags um 8,5 Prozent. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) rechnet dadurch mit Einsparungen von 2,3 Milliarden Euro. Verglichen mit dem Gesamtvolumen der Arzneimittelausgaben von zuletzt 58,3 Mrd. Euro und den Einsparungen in anderen Leistungsbereichen ist dieser Beitrag bereits klein und darf nicht durch Sonderregelungen weiter aufgeweicht werden. Durch die nun geplanten Ausnahmen ist zu befürchten, dass ein erheblicher Teil des Einsparpotenzials verloren geht. Angesichts der angespannten Finanzlage der GKV wäre das ein falsches Signal.
Ausnahmen vom Herstellerrabatt können nur akzeptiert werden, wenn sie kostenneutral ausgestaltet sind und entstehende Mindereinnahmen vollständig gegenfinanziert werden. Das heißt: Sofern Hersteller über eine Standortklausel von einem reduzierten Herstellerrabatt profitieren, muss im Gegenzug der Rabattsatz für Hersteller ohne Produktion in Deutschland entsprechend angehoben werden. Außerdem sollte neben der Wirkstoffherstellung in Deutschland eine Entlastung beim Herstellerrabatt ausschließlich bei essenziellen Arzneimitteln mit herausragender Nutzenbewertung erfolgen. Nur mit einer solchen Schwerpunktsetzung könnte eine Standortklausel tatsächlich einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Deutschland leisten.“
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