Kabinettsentwurf Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG)

Kabinettsentwurf GKV-FKG stärkt Wettbewerb, aber Nachbesserung bei Aufsicht notwendig

Zum Kabinettsentwurf des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (bisher "Faire-Kassenwahl-Gesetz", GKV-FKG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek:

„Wir begrüßen, dass der Kabinettsentwurf des GKV-FKG einen wesentlichen Schritt zu einer fairen Wettbewerbsordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geht. Das vorgelegte Gesamtpaket zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA ist stimmig und muss nun schnell umgesetzt werden. Die Regelungen zum einheitlichen Aufsichtshandeln sind aus unserer Sicht jedoch nur ein kleiner Anfang. Hier gilt es, das Gesetz im parlamentarischen Verfahren konsequenter zu fassen. Gut ist, dass die Soziale Selbstverwaltung weiterhin den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) besetzt. Das Gesetz muss jetzt schnell durch das parlamentarische Verfahren, um den Krankenkassen Planungssicherheit zu geben.“

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