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  1. vdek zum Versorgungsstärkungsgesetz: Finanzwirkungen des Gesetzes überprüfen

    Pressemitteilung • 

    „Das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat gute Ansätze, um die medizinische Versorgung zu verbessern und gibt Impulse für die besonderen Versorgungsbedarfe einer älter werdenden Gesellschaft, wozu u. a. der Ausbau des Entlassmanagements im Krankenhaus gehört. Dennoch sollten die Finanzwirkungen noch einmal kritisch hinterfragt werden“, forderte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 25. März 2015. » Lesen

  2. Besondere Versorgung

    Fachthema • 

    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat für die Ersatzkassen einzelne Verträge über eine Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V abgeschlossen. Verträge über eine Besondere Versorgung ermöglichen den Krankenkassen, mit interessierten Leistungserbringern neue oder besondere Versorgungskonzepte umzusetzen. » Lesen