Ausgabenpolitik

Stabilisierung der GKV-Finanzen wird jetzt benötigt

Die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist äußerst angespannt. Im Koalitionsvertrag ist geplant, mithilfe struktureller Anpassungen und kurzfristiger Maßnahmen die Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen und die Finanzsituation zu stabilisieren. Jedoch sollen Vorschläge erst 2027 erarbeitet werden, konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Sicherung der Finanzsituation werden nicht genannt. Dabei ist es dringend notwendig, dass sofort gehandelt wird.

Illustration: Finanzen

In den letzten Jahren hat sich die Finanzlage der GKV unter anderem aufgrund fehlender Strukturreformen, teurer Gesundheitsgesetze, einer ungenügenden Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und des gesetzlich vorgegebenen Vermögensabbaus der Krankenkassen immer weiter verschärft. Dies hat zu einer sehr angespannten Finanzsituation der GKV geführt und den finanziellen Druck auf Beitragszahlende und Krankenkassen stetig erhöht. Für 2024 ergibt sich für die GKV ein hohes Defizit von 6,2 Milliarden Euro, das vor allem durch eine äußerst dynamische Ausgabenentwicklung in fast allen Leistungsbereichen bedingt ist. Gleichzeitig sind die Rücklagen der Krankenkassen nahezu aufgebraucht und liegen Ende 2024 mit 8 Prozent einer Monatsausgabe deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve.

Diese dynamische Ausgabenentwicklung aus 2024 mit einer überdurchschnittlich hohen Steigerung von 6,7 Prozent setzt sich 2025 fort. Nach Prognose des GKV-Schätzerkreises werden die Ausgaben 2025 um 6,8 Prozent zunehmen, während die Einnahmen sich nur um 3,7 Prozent erhöhen. Damit würden die Ausgaben der GKV in 2025 auf ein Rekordniveau von 341 Milliarden Euro steigen. Allein aufgrund der dynamischer als erwarteten Ausgabenentwicklung in 2024 und deren Auswirkungen auf 2025 liegt es im Möglichen, dass die Ausgaben in 2025 noch höher ausfallen werden als die bereits geschätzten 341 Milliarden Euro. Dies spiegelt sich auch in der historisch hohen Steigerung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze Anfang 2025 wider. So haben die allermeisten Krankenkassen zum 1. Januar 2025 ihren Zusatzbeitrag massiv, im Maximum um 2,4 Prozentpunkte, angehoben, wodurch der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz der GKV auf 2,9 Prozent gestiegen ist. Trotzdem haben bis einschließlich Mai 2025 bereits acht weitere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz unterjährig erhöht. Es ist zu erwarten, dass weitere Krankenkassen mit Anpassungen des Zusatzbeitrags im Laufe des Jahres folgen werden.

Auch für 2026 ist eine Entspannung der Finanzsituation nicht zu erwarten. Nach aktuellen Schätzungen des vdek werden die Ausgaben der GKV mit einer Veränderungsrate von 5,5 Prozent geringer als in 2025 steigen, aber immer noch auf hohem Niveau.

In den letzten Jahren hat sich die Finanzlage der GKV unter anderem aufgrund fehlender Strukturreformen, teurer Gesundheitsgesetze, einer ungenügenden Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und des gesetzlich vorgegebenen Vermögensabbaus der Krankenkassen immer weiter verschärft. Dies hat zu einer sehr angespannten Finanzsituation der GKV geführt und den finanziellen Druck auf Beitragszahlende und Krankenkassen stetig erhöht. Für 2024 ergibt sich für die GKV ein hohes Defizit von 6,2 Milliarden Euro, das vor allem durch eine äußerst dynamische Ausgabenentwicklung in fast allen Leistungsbereichen bedingt ist. Gleichzeitig sind die Rücklagen der Krankenkassen nahezu aufgebraucht und liegen Ende 2024 mit 8 Prozent einer Monatsausgabe deutlich unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestreserve.

Diese dynamische Ausgabenentwicklung aus 2024 mit einer überdurchschnittlich hohen Steigerung von 6,7 Prozent setzt sich 2025 fort. Nach Prognose des GKV-Schätzerkreises werden die Ausgaben 2025 um 6,8 Prozent zunehmen, während die Einnahmen sich nur um 3,7 Prozent erhöhen. Damit würden die Ausgaben der GKV in 2025 auf ein Rekordniveau von 341 Milliarden Euro steigen. Allein aufgrund der dynamischer als erwarteten Ausgabenentwicklung in 2024 und deren Auswirkungen auf 2025 liegt es im Möglichen, dass die Ausgaben in 2025 noch höher ausfallen werden als die bereits geschätzten 341 Milliarden Euro. Dies spiegelt sich auch in der historisch hohen Steigerung der kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze Anfang 2025 wider. So haben die allermeisten Krankenkassen zum 1. Januar 2025 ihren Zusatzbeitrag massiv, im Maximum um 2,4 Prozentpunkte, angehoben, wodurch der durchschnittlich erhobene Zusatzbeitragssatz der GKV auf 2,9 Prozent gestiegen ist. Trotzdem haben bis einschließlich Mai 2025 bereits acht weitere Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz unterjährig erhöht. Es ist zu erwarten, dass weitere Krankenkassen mit Anpassungen des Zusatzbeitrags im Laufe des Jahres folgen werden.

Auch für 2026 ist eine Entspannung der Finanzsituation nicht zu erwarten. Nach aktuellen Schätzungen des vdek werden die Ausgaben der GKV mit einer Veränderungsrate von 5,5 Prozent geringer als in 2025 steigen, aber immer noch auf hohem Niveau ( Abb.). Zwar nehmen auch die Einnahmen der GKV in 2025 zu, aber weniger dynamisch als die Ausgaben. Ohne neue Maßnahmen würde dies dazu führen, dass der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der GKV in 2026 weiter steigen würde und die meisten Krankenkassen Anfang 2026 ihren kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz erneut anheben müssten.

Angesichts der extrem angespannten Finanzlage der GKV sollte die neue Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Stabilisierung der Finanzen der GKV aufstellen, um weitere Beitragssatzerhöhungen in 2025 und 2026 zu vermeiden. So wird im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung auf ein Gesamtpaket aus strukturellen Anpassungen und kurzfristigen Maßnahmen zur Behebung der strukturellen Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen verwiesen. Im Einzelnen soll eine Expertenkommission unter Beteiligung der Sozialpartner Vorschläge zur Stabilisierung der Finanzsituation bis zum Frühjahr 2027 erarbeiten. Mit einer Umsetzung einer stabilen und nachhaltigen Finanzreform ist demnach frühestens 2028 zu rechnen. Konkrete Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung der Finanzlage bis zur Umsetzung einer Finanzreform fehlen im Koalitionsvertrag. Stattdessen sind dort weitere ausgabentreibende Maßnahmen wie die mögliche Entbudgetierung von Fachärzten in unterversorgten Gebieten oder Honorarsteigerungen für Vor-Ort-Apotheken geplant. Allein die Zusage, den bisher durch die GKV zu finanzierenden Anteil am Krankenhaustransformationsfonds aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu finanzieren, ist als konkrete kurzfristige Finanzmaßnahme zu bewerten.

Es ist aber dringend notwendig, dass sofort und wirksam gehandelt wird, um die Finanzlage der GKV kurzfristig zu festigen und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens zu erhalten. Dazu gehört unter anderem eine einnahmeorientierte Ausgabenpolitik, die Entlastung der GKV von versicherungsfremden Leistungen (vor allem kostendeckende Beiträge für Bürgergeldempfangende) und Maßnahmen zur Eindämmung der extrem steigenden Arzneimittelausgaben. Mittel- und langfristig muss das oberste Ziel zur Sicherung der Finanzsituation sein, die Einnahmen und Ausgaben der GKV mithilfe geeigneter Strukturreformen und in Rückbesinnung auf Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung wieder in Einklang zu bringen.

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