Binnenmarkt
Der gemeinsame Binnenmarkt der EU wird durch die vier Grundfreiheiten determiniert: freier Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr. Die Vollendung des Binnenmarkts ist aktuell über Schaffung eines digitalen Binnenmarkts angestrebt. Im Gesundheitswesen können diese Freiheiten zum Schutz der nationalen Sozialsysteme eingeschränkt werden. Freizügigkeit wird mit den Koordinierungsvorschriften über die Systeme der sozialen Sicherheit sowie den Regeln zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung (Fachkräfte- und Patientenmobilität) verwirklicht.
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