Fraktionen

Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP) schließen sich nach politischer Zugehörigkeit zusammen; mindestens 25 Abgeordnete sind zur Bildung einer Fraktion erforderlich. Derzeit acht Fraktionen und 22 fraktionslose Abgeordnete. In jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich. Die Aufnahme in eine Fraktion ist zum Teil von deren Zustimmung abhängig.