Gericht der Europäischen Union (EuG)

Vormals Gericht erster Instanz; ist dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nachgeordnet und zu seiner Entlastung eingerichtet; für alle direkten Klagen (Nichtigkeit, Untätigkeit, Schadensersatz) zuständig. Ausnahme: Klagen sind dem Gerichtshof vorbehalten oder wurden an gerichtliche Kammern verwiesen.