
GesundheitsID
Seit dem 1. Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sichere digitale Identität – eine sog. GesundheitsID – zur Verfügung zu stellen. Die Registrierung erfolgt in der Regel über die Kassen- oder ePA-App der Krankenkasse.
Ziel ist der kartenlose Zugang zu den Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) per Smartphone, beispielsweise beim Log-in in die elektronischen Patientenakte (ePA) oder in die E-Rezept-App. Ab 2026 kann die GesundheitsID auch als Versicherungsnachweis statt der eGK eingesetzt werden. Die Nutzung der GesundheitsID ist für Versicherte freiwillig.
-
-
Digitalisierung im Gesundheitswesen
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese seit dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen
-
Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen