Elektronische Gesundheitskarte (eGK)
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
Seit dem 1. Januar 2024 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch und ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine sichere digitale Identität – eine sog. GesundheitsID – zur Verfügung zu stellen. Die Registrierung erfolgt in der Regel über die Kassen- oder ePA-App der Krankenkasse.
Ziel ist der kartenlose Zugang zu den Online-Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) per Smartphone, beispielsweise beim Log-in in die elektronischen Patientenakte (ePA) oder in die E-Rezept-App. Ab 1. Januar 2027 kann die GesundheitsID auch als Versicherungsnachweis statt der eGK eingesetzt werden. Die Nutzung der GesundheitsID ist für Versicherte freiwillig.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist die Nachfolgerin der Krankenversichertenkarte und seit dem 1.1.2014 der allein gültige Versicherungsnachweis. » Lesen
2025 startet die „ePA für alle“: Mussten Versicherte ihre elektronische Patientenakte (ePA) bislang selbst beantragen, erhalten sie diese seit dem 15. Januar automatisch. Los geht es in zwei Modellregionen. » Lesen