Übergangsbereichsrechner
In Deutschland werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel nach dem sogenannten Quellenabzugsverfahren erhoben. Das heißt, der Arbeitgeber führt die Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte direkt an die zuständigen Einzugsstellen (z. B. Krankenkassen) ab.
Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt im sogenannten Übergangsbereich – seit dem 1. Januar 2025 zwischen 556,01 € und 2 000,00 € – gilt ein gleitend reduzierter Arbeitnehmerbeitrag, um den Übergang vom Minijob in eine reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu erleichtern. Arbeitgeber zahlen weiterhin den vollen Beitragssatz.
Für die Berechnung der Beiträge im Übergangsbereich (früher: „Gleitzone“) stellt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einen Übergangsbereichsrechner im Excel-Format zur Verfügung. Dieser berechnet anteilmäßig die Beiträge – inklusive aktualisierter Entgeltgrenzen, Pflegezuschläge und Kinderabschläge – auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben (§ 20 Abs. 2a SGB IV) und folgt den geltenden Regelungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung. Der Rechner wird bei gesetzlichen Änderungen zeitnah angepasst.