Übergangsbereichsrechner

In Deutschland werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel nach dem sogenannten Quellenabzugsverfahren erhoben. Das heißt, der Arbeitgeber zahlt die Sozialversicherungsbeiträge für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte direkt an die Krankenkasse. Für Beschäftigte mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von 520,01 Euro bis 2000,00 Euro (dieser Entgeltkorridor gilt ab dem 1. Oktober 2023) wird ein reduzierter Beitrag für die Arbeitnehmer berechnet.

Für die Berechnung der Beiträge in diesem sogenannten Übergangsbereich stellt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) einen Übergangsbereichsrechner im Excel-Format zur Verfügung. Der Rechner folgt dabei den getroffenen Vereinbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung und wird bei gesetzlichen Änderungen, die Auswirkungen auf die Beitragsberechnung im Übergangsbereich haben, zeitnah angepasst.