Importarzneimittel
Importarzneimittel sind aus dem Ausland importierte Arzneimittel. Dabei unterscheidet man zwischen Parallelimporten und Reimporten. Parallelimporte sind Arzneimittel, die in einem anderen EU-Staat zugelassen und dort rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden und anschließend von einem Importhändler nach Deutschland eingeführt werden.
Reimporte hingegen betreffen Arzneimittel, die ursprünglich in Deutschland hergestellt und in andere EU-Staaten exportiert wurden. Dort werden sie von spezialisierten Importhändlern zurückgekauft und auf Grundlage der bestehenden EU-Zulassung wieder nach Deutschland eingeführt. Aufgrund von Preisunterschieden innerhalb der Europäischen Union können diese Arzneimittel trotz der Handelsspanne des Importeurs günstiger an Apotheken abgegeben werden als vergleichbare, direkt für den deutschen Markt bestimmte Präparate.
Eine frühere gesetzliche Verpflichtung zur bevorzugten Abgabe von Importarzneimitteln durch Apotheken bei Preisvorteilen von mindestens 15 Prozent oder 15 Euro wurde 2017 abgeschafft. Heute gelten insbesondere Rabattverträge und das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Arzneimittelabgabe.
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