Importarzneimittel

Importarzneimittel sind aus dem Ausland importierte Arzneimittel. Dabei unterscheidet man zwischen Parallelimporten und Reimporten. Unter ersterem werden Arzneimittel verstanden, die im Ausland von einem Pharmaunternehmen in Kooperation mit einem deutschen Pharmaunternehmen produziert, dort zugelassen und vermarktet werden.

Bei Reimporten werden Arzneimittel in Deutschland für den Export in das europäische Ausland produziert. Dort werden solche Arzneimittel von speziellen Importhändlern aufgekauft und auf Basis einer eigenen Importzulassung der deutschen Zulassungsbehörde wieder ins Binnenland gebracht. Aufgrund des Preisgefälles innerhalb der Europäischen Union können diese Arzneimittel trotz der Gewinnspanne des Importhändlers günstiger an Apotheken abgegeben werden, als die unmittelbar für das Inland produzierten Medikamente. Zu Reimporten kommt es also in Fällen, in denen die Preise für ein Arzneimittel im Ausland niedriger sind als im Binnenland.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) wurden die Apotheker verpflichtet, Importarzneimittel abzugeben, wenn deren Abgabepreis mindestens 15 Prozent oder 15 Euro niedriger ist als der Preis des Bezugsarzneimittels, das keinen Umweg über das Ausland genommen hat.