
vdek-Stellungnahme – Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
Der Begriff Arzneimittel wird nach dem Arzneimittelgesetz definiert als Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten eingesetzt werden. Darüber hinaus können sie die physiologischen Funktionen des Körpers wiederherstellen oder beeinflussen oder zur Erstellung einer medizinischen Diagnose beitragen. Arzneimittel haben eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Abzugrenzen von Arzneimitteln sind Produkte wie Lebensmittel, Kosmetika oder Medizinprodukte, die jeweils anderen rechtlichen Regularien unterliegen. Das bedeutet im Ergebnis, dass zum Beispiel ein Arzneimittel nicht zugleich ein Medizinprodukt sein kann oder umgekehrt.
Zulassungspflichtige Arzneimittel sind in Deutschland grundsätzlich apothekenpflichtig, das heißt sie können nur in einer Apotheke erworben werden. Darüber hinaus sind manche Arzneimittel zusätzlich verschreibungspflichtig, müssen also für den Patienten zunächst von einem Arzt auf einem Rezept verschrieben werden, welches dann in einer Apotheke eingelöst werden muss.
Man unterscheidet zudem zwischen Fertigarzneimitteln, die im Voraus hergestellt und in einer zur Abgabe an den Verbraucher bestimmten Packung in den Verkehr gebracht werden, und Rezepturarzneimitteln, die individuell für einen einzelnen Patienten aufgrund einer Verordnung durch einen Arzt in einer Apotheke hergestellt werden.
Stellungnahme vom 1.3.2019 zum Kabinettsentwurf eines Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)
„Die Ersatzkassen tun alles, um die Arzneimittelversorgung vor allem für Kinder in Zeiten von Lieferengpässen sicherzustellen“, betont vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Die Aussetzung von Festbeträgen sei jedoch keine langfristige Lösung. Nötig sei vielmehr „ein Frühwarnsystem, das heißt, der beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eingerichtete Beirat muss früher über Lieferengpässe informiert werden.“ » Lesen
Zu den Eckpunkten zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner: „Eine pauschale Abschaffung der Festbeträge und Rabattverträge für Kinderarzneimittel erhöht die Gewinne der Pharmaindustrie, aber löst nicht die Probleme.“ Nötig sei vielmehr eine umfassende Arzneimittelstrategie, die langfristig in der Lage ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zum Thema Arzneimittel, etwa zu den Ausgaben für Arzneimittel, zum Umsatz der Apotheken und zu gesetzlichen Arzneimittelrabatten. » Lesen
Das Projekt ALIVE entwickelt und implementiert Interventionen zur Verbesserung der Impfquoten für alle durch die STIKO empfohlenen Impfungen bei Personen ab 60 Jahren. Der Schwerpunkt liegt auf den Schutzimpfungen gegen Influenza und Pneumokokken. » Lesen
Impfstoffe durchlaufen in Deutschland mehrere Kontrollschritte, bevor sie an Versicherte verimpft werden. Die Impfbereitschaft unterscheidet sich dabei auch regional. » Lesen
Mit zunehmendem Alter verliert das Immunsystem an Leistungskraft, das körpereigene Abwehrsystem kann nicht mehr so wirksam gegen Krankheitserreger wie Viren und Bakterien ankämpfen. Dies hat zur Folge, dass die Anfälligkeit für Infektionskrankheiten allgemein steigt. Dieses Risiko kann durch Impfungen gesenkt werden. Der vdek informiert in dieser Patienteninformation über wichtige Impfungen für Personen ab 60. » Lesen
Das Projekt RESIST von Ersatzkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen hat das Ziel, den unnötigen Antibiotikaeinsatz bei Atemwegsinfekten in der ambulanten Versorgung zu reduzieren. » Lesen