Rabattverträge

Arzneimittel-Rabattverträge sind seit 2006 mögliche Vereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen über Preisnachlässe auf bestimmte Arzneimittel. Die Hersteller verpflichten sich darin, rabattierte Arzneimittel zu liefern, wenn diese von Apotheken an Versicherte abgegeben werden. Im Gegenzug erhalten sie einen bevorzugten Marktzugang durch den sogenannten Abgabevorrang.

Die Apotheke rechnet das Arzneimittel wie üblich nach der Arzneimittelpreisverordnung mit der Krankenkasse ab – die vereinbarten Rabatte werden direkt zwischen Hersteller und Krankenkasse verrechnet. Die konkreten Nachlässe sind nicht öffentlich. Ziel der Rabattverträge ist es, die Arzneimittelausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken, ohne die Qualität der Versorgung zu beeinträchtigen.