Apotheken und Arzneimittel

Apothekerin berät Kundin

Arzneimittel

Medikamente

Kompakte Informationen zur Arzneimittelrichtlinie, zu zuzahlungsbefreiten Arzneimitteln sowie zu häufig gestellten Fragen zum Thema Arzneimittel. » Lesen

Arzneiversorgungsvertrag (AVV)

Pharmaindustrie

Zwischen dem Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht ergänzend zu dem Rahmenvertrag nach § 129 SGB V ein nur für die Ersatzkassen gültiger Arzneiversorgungsvertrag (AVV). » Lesen

Blutzuckerteststreifen: Rabattpartner für Ärzte, Apotheken und sonstige Leistungserbringer

Die Rabattvertragspartner als auch die Rabattvertragspartnerprodukte zum Open-House-Verfahren „Blutzuckerteststreifen“ stehen in der PDF-Datei zur Verfügung:

Vereinbarung für die Abrechnung des Sichtbezuges in Apotheken

Zwischen dem vdek und dem Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) besteht eine Vereinbarung zur Abrechnung des Sichtbezuges in Apotheken, die nur für Ersatzkassen gilt.

Jede öffentliche Apotheke, deren Leiterin oder Leiter einem Mitgliedsverband des Deutschen Apothekerverbandes e.V. (DAV) angehört, ist zur Teilnahme an der Sichtbezugsvereinbarung aller Ersatzkassenversicherten berechtigt. Falls Ihre Apotheke nicht Mitglied in einem Landesapothekerverband (LAV) des DAV ist, müssen Sie zur Abrechnungsberechtigung für erbrachte Leistungen den Beitritt zur dieser Vereinbarung erklären.

Das Beitrittsformular stellen wir Ihnen hier zur Verfügung:

Bitte übersenden Sie die Beitrittserklärung zur Vereinbarung des Sichtbezuges an die Verbandszentrale des vdek in Berlin.

Impfstoffversorgung

Impfungen sind ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) arbeitet als unabhängiges Gremium und empfiehlt Impfungen für die Gesamtbevölkerung auf Basis neuer Impfstoffentwicklungen und Forschungsergebnisse. Diese Empfehlungen werden in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) umgesetzt und stellen den im SGB V festgelegten Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen dar.

» Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA

Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Rechenzentren

Für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten nach § 300 SGB V bei den Ersatzkassen müssen Sie als Rechenzentrum zugelassen sein. Wenn Sie für den elektronischen Datenaustausch von Apotheken-Abrechnungsdaten für die Ersatzkassen zugelassen werden wollen, setzen Sie sich bitte mit dem vdek in Verbindung.

Kostenträgerdatei – Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Apotheken

Abrechnungsdaten für den maschinellen Datenaustausch zwischen Ersatzkassen und Leistungserbringern werden an die von den Ersatzkassen benannten Daten- und Belegannahmestellen gesandt. Die aktuellen Daten- und Belegannahmestellen der Ersatzkassen sind in der sog. Kostenträgerdatei verzeichnet. Die aktuelle vdek-Kostenträgerdatei für Apotheken finden Sie auf der GKV-SV-Seite. » Öffnen

Datenannahme- und Verteilstelle (DAV)

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) fungiert als Datenannahme- und Verteilstelle (DAV) für eine Vielzahl von Themenbereichen, darunter auch für Apotheken. Haben Sie Probleme oder Fragen zum Datenaustausch? Sie finden die Kontaktmöglichkeiten der zuständigen Ansprechpartner auf unserer Informationsseite.

Mehr zu Apotheken und Arzneimitteln

  1. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    2./3. Lesung ApoVWG

    Apothekenreform: „Einige Fortschritte, aber erhebliche Mehrausgaben“

    Zum ApoVWG sieht vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner erhebliche Belastungen für die GKV. Kritisiert werden höhere Apothekenvergütungen und der Ausschluss exklusiver Rabattverträge für Biologika. Positiv bewertet werden flexiblere Apothekenstrukturen und Änderungen bei pharmazeutischen Dienstleistungen. » Lesen

  2. Ein Sitzungstisch, auf dem Stift, Papier und Brille liegen
    Explodierende Arzneimittelkosten

    AIM-Studie zum Fair-Pricing zeigt, was möglich ist: Wir brauchen mehr Transparenz, um zu fairen Arzneimittelpreisen zu kommen!

    Die Preise für neue, patentgeschützte Arzneimittel sind europaweit zu hoch. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Association Internationale de la Mutualité (AIM). „Die Studie zeigt das Einsparpotenzial, wenn wir ein Preisbildungsverfahren hätten, dass sich stärker an den realen Kosten der Pharmaindustrie orientiert”, kommentiert vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. » Lesen