Mitglieder
Als Mitglieder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Personen bezeichnet, die nach den Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kraft Gesetzes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, etwa aufgrund einer Versicherungspflicht oder freiwilligen Versicherung.
Davon abzugrenzen ist der Begriff der Versicherten: Über die Familienversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen Ehepartner und Kinder eines Mitglieds beitragsfrei mitversichert sein. Die Zahl der Versicherten ist daher immer höher als die Zahl der Mitglieder.
Im Juli 2024 zählten die sechs Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk und HEK) insgesamt rund 28,7 Millionen Versicherte, darunter etwa 23,5 Millionen Mitglieder.