Mitglieder
Als Mitglieder werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Personen bezeichnet, die durch einen Vertragsabschluss Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse geworden sind. Davon abzugrenzen ist der Begriff der Versicherten: Da ein Mitglied über die Familienversicherung unter bestimmten Umständen Kinder und Ehepartner beitragsfrei mitversichert, ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Zahl der Versicherten immer größer als die Zahl ihrer Mitglieder. Die Ersatzkassen zählten im Dezember 2017 mehr als 22 Millionen Mitglieder und mehr als 28 Millionen Versicherte.