Pflege-Qualitätsausschuss

Der Qualitätsausschuss Pflege ist ein dauerhaftes Gremium gemäß § 113b SGB XI, das die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege weiterentwickelt und sich aus Vertretern der Pflegekassen, Pflegeeinrichtungen, Sozialhilfeträger, Kommunen, Pflegeberufsverbände sowie Selbsthilfeorganisationen zusammensetzt.
Er wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) zum 1. Januar 2016 eingerichtet und hat unter anderem die früheren Pflegenoten durch ein indikatorengestütztes Qualitätsprüfungsverfahren abgelöst. Der Ausschuss begleitet außerdem die Einführung eines Personalbemessungsverfahrens und entwickelt Konzepte für neue Wohnformen in der Pflege.

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