Soziale Pflegeversicherung (SPV)
Informationen zu Pflegeleistungen, Pflegereform, Pflegenoten, Expertenstandards, Pflegelotse, Prävention und mehr. » Lesen
Der Qualitätsausschuss Pflege ist ein dauerhaftes Gremium gemäß § 113b SGB XI, das 2016 im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) eingerichtet wurde. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Leistungsträger (Pflegekassen, private Versicherungsunternehmen und Sozialhilfeträger), der Leistungserbringer (ambulante Pflegedienste sowie teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen) sowie der Pflegebedürftigenvertretung zusammen. Ziel des Qualitätsausschusses Pflege ist es, die Qualität in der Pflege auf wissenschaftlicher Grundlage zu sichern und weiterzuentwickeln. Hierzu vergibt der Qualitätsausschuss Pflege Forschungsaufträge an unabhängige wissenschaftliche Einrichtungen und legt anhand der Ergebnisse Kriterien z. B. für die Qualitätsberichterstattung fest
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Am 1.1.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II. » Lesen
Die vom vdek entwickelte Suchmaschine www.pflegelotse.de informiert bundesweit über etwa 25.000 Pflegeeinrichtungen (Stand: Oktober 2016). Der Pflegelotse soll Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung helfen. » Lesen
Hier finden Sie Grafiken und Tabellen zur Pflegeversicherung wie z. B. zu Beitragssätzen, Einnahmen und Leistungsausgaben, Leistungsempfängern und Pflegeleistungen. » Lesen
Die soziale Pflegeversicherung wurde mit dem Pflegeversicherungsgesetz im Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die sich organisatorisch unter dem Dach der gesetzlichen Krankenkassen befinden. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden paritätisch vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. » Lesen
Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen
Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen
Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ zum 1.1.2016 in einen neuen Qualitätsausschuss übergeleitet. Der Qualitätsausschuss soll insbesondere die bereits bestehenden Instrumente der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsberichterstattung weiterentwickeln. In diesem Zuge wird auch das in die Kritik geratene System der sogenannten Pflegenoten reformiert. Im Ergebnis wird die ambulante und stationäre Pflege-Transparenzvereinbarung durch neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen abgelöst. » Lesen