Pflegeversicherung

Die soziale Pflegeversicherung (SPV) wurde 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Träger sind die Pflegekassen, die organisatorisch den gesetzlichen Krankenkassen zugeordnet sind. Die Beiträge werden grundsätzlich paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen; Kinderlose zahlen einen Zuschlag.

Die Pflegeversicherung dient der Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit. Sie übernimmt jedoch nur einen Teil der Kosten (Teilleistungsprinzip). Versicherte erhalten Leistungen bei anerkannter Pflegebedürftigkeit – nach Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) – in Form von Geld- oder Sachleistungen, je nach Pflegegrad. Auch eine Kombination ist möglich, um professionelle und familiäre Pflege zu verbinden.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) gilt seit dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der körperliche, kognitive und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigt.

Mehr zum Thema Pflege

  1. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegebedürftigkeitsbegriff

    Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im SGB XI definiert. Im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes wurde am 1.1.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. » Lesen

  2. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegegrade

    Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen

  3. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflegestufen

    Pflegebedürftige wurden bis zum 31.12.2016 von den Pflegekassen je nach Hilfebedarf in eine von drei Pflegestufen eingeordnet. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde das System der drei Pflegestufen zum 1.1.2017 durch ein System aus fünf Pflegegraden ersetzt. » Lesen

  4. Lupe mit Aufschrift "Glossar A-Z"

    Pflege-Qualitätsausschuss

    Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurde die „Schiedsstelle Qualitätssicherung“ zum 1.1.2016 in einen neuen Qualitätsausschuss übergeleitet. Der Qualitätsausschuss soll insbesondere die bereits bestehenden Instrumente der externen Qualitätsprüfung und der Qualitätsberichterstattung weiterentwickeln. In diesem Zuge wird auch das in die Kritik geratene System der sogenannten Pflegenoten reformiert. Im Ergebnis wird die ambulante und stationäre Pflege-Transparenzvereinbarung durch neue Qualitätsdarstellungsvereinbarungen abgelöst. » Lesen

  5. pflegelotse

    FAQ Pflegelotse

    Die vom vdek entwickelte Suchmaschine www.pflegelotse.de informiert bundesweit über etwa 25.000 Pflegeeinrichtungen (Stand: Oktober 2016). Der Pflegelotse soll Pflegebedürftigen und deren Angehörigen bei der Suche nach einer geeigneten ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung helfen. » Lesen

  6. Junge Frau schiebt einen Rollstuhl, in dem eine alte Frau sitzt

    FAQ Pflegestärkungsgesetz II

    Am 1.1.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft getreten, mit dem u.a. ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das PSG II. » Lesen