Solidarische Wettbewerbsordnung

Das Konzept der solidarischen Wettbewerbsordnung ist in den 1990er Jahren entstanden und prägte die damalige gesundheitspolitische und wissenschaftliche Debatte maßgeblich. Mit dem Konzept sollte eine Wettbewerbsordnung für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) geschaffen werden, „die die Effizienzziele von Wettbewerb mit Solidarität und Gerechtigkeit“ verbindet.

Entstanden ist das Konzept der „solidarischen Wettbewerbsordnung“ vor dem Hintergrund des am 1.1.1993 in Kraft getretenen Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG) und der darin vorgesehenen freien Kassenwahl ab 1996 sowie der Einführung des Risikostrukturausgleichs im Jahr 1994. Das GSG zielte damit vor allem auf einen Wettbewerb der gesetzlichen Krankenkassen um Mitglieder ab. Durch die regulative Wirkung der Wahlfreiheit in Kombination mit den Ausgleichszahlungen sollten letztlich die wachsenden Beitragssatzunterschiede bei den Kassen nivelliert werden, ohne dass der Staat permanent intervenieren muss. Zusätzlich forderten die Krankenkassen die Einführung wettbewerblicher Elemente auf der Beschaffungsseite. Ausdruck solcher wettbewerblichen Elemente sind vor allem individuelle Selektivverträge zwischen Krankenkassen und einzelnen Leistungserbringern, wie sie später zum Beispiel im Arzneimittelmarkt eingeführt wurden und heute für den stationären Bereich diskutiert werden.