Solidarische Wettbewerbsordnung
Das Konzept der solidarischen Wettbewerbsordnung verbindet wettbewerbliche Anreize im Gesundheitswesen mit den Grundprinzipien von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit. Es entstand in den 1990er-Jahren im Zuge des Gesundheitsstrukturgesetzes (GSG), das unter anderem die freie Kassenwahl ab 1996 und den Risikostrukturausgleich (RSA) ab 1994 einführte.
Ziel des Konzepts ist es, Effizienz durch Wettbewerb zu fördern – etwa durch den Wettbewerb der Krankenkassen um Mitglieder –, ohne die Solidarprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung zu gefährden. Regulierende Maßnahmen wie der RSA sollen Nachteile für Kassen mit vielen älteren oder kranken Versicherten ausgleichen. Durch die Kombination von Kassenwahl und RSA sollten wachsende Beitragssatzunterschiede – heute insbesondere in Form der Zusatzbeiträge, weil der allgemeine Beitragssatz mittlerweile einheitlich festgelegt ist – zwischen den Krankenkassen abgefedert werden, ohne dass staatliche Eingriffe erforderlich sind. Selektivverträge gelten als Ausdruck wettbewerblicher Elemente auf der Leistungsseite.