Wahltarife

Wahltarife sind spezielle Tarife, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten nach § 53 SGB V anbieten können oder müssen. Die Regelungen wurden im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes 2007 neu gefasst. Es wird unterschieden zwischen:

  • verpflichtend anzubietenden Wahltarifen, wie z. B. der Tarif zur hausarztzentrierten Versorgung (§ 73b SGB V) oder für besondere Versorgungsformen (§ 140a SGB V), wenn entsprechende Verträge bestehen,

  • sowie freiwillig anzubietenden Wahltarifen, die auf der Satzungsautonomie der Krankenkasse beruhen – etwa Tarife mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung oder besondere Versorgungsangebote.

Wahltarife ermöglichen es den Krankenkassen, auf unterschiedliche Bedürfnisse ihrer Mitglieder einzugehen und über den Wettbewerb neue Anreize zu schaffen. Die Wahl eines solchen Tarifs ist für Versicherte freiwillig, kann aber mit Bindungsfristen verbunden sein.