vdek zu den geplanten Änderungen im Arzneimittelbereich

Regelungen gefährden Festbetragsregelungen und Reimporte bei Arzneimitteln

Berlin, 11.6.2012 – Anlässlich der fachlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum geplanten „Zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher Vorschriften“ am 11.6.2012 warnt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vor Änderungen, die das gute Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln wieder aushebeln könnten. Ulrike Elsner, Vertreterin des Vorstandes des vdek, sagte: „Nachdem nun der erste Erstattungsbetrag zwischen Pharmaindustrie und GKV-Spitzenverband vereinbart wurde, sollten nicht durch die Hintertür wieder Regelungen eingeführt werden, die die Steuerungsfähigkeit in der Arzneimittelversorgung gefährden könnten. Insbesondere die Überlegungen zur Vertraulichkeit des Erstattungsbeitrages lehnt der vdek ab, weil sie die Neubildung von Festbeträgen und die Regelungen zum Reimport von Arzneimitteln gefährden. Durch die Festbeträge spart die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jährlich rund fünf Milliarden Euro ein. Die Reimporte generieren ein Einsparvolumen von rund 300 Millionen Euro jährlich.


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