Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen steigen bei Ersatzkassen wieder an

Mehr Transparenz und Klarheit bei der Begutachtung und Bewilligung

Berlin, 12.9.2012 – Mütter und Väter nehmen wieder vermehrt stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen mit ihren Kindern in Anspruch. Dies geht aus den Finanzdaten der Ersatzkassen für das erste Halbjahr 2012 hervor. Demnach sind die Ausgaben für Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen um rund 15 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum (erstes Halbjahr 2011) gestiegen, teilte der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) mit. Insgesamt gaben die Ersatzkassen im ersten Halbjahr 2012 rund 56,7 Millionen Euro für diese auf drei Wochen angelegte Vorsorge- und Rehabilitationsleistung aus. „Die Maßnahmen zur Verbesserung der Begutachtungs- und Bewilligungspraxis greifen, das ist zu begrüßen“, kommentierte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, die Entwicklung.

Anfang des Jahres war die Begutachtungs-Richtlinie für diese Leistung überarbeitet und zusätzlich Umsetzungshinweise für den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und die Krankenkassenmitarbeiter herausgegeben worden. Damit wurde klargestellt, dass Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen nur stationär durchgeführt werden. Gleichzeitig wurde die Bedeutung der sogenannten „Kontextfaktoren“, die gerade bei Müttern und Vätern zu gesundheitlichen Problemen führen können und neben medizinischen Faktoren ein Kriterium für die Bewilligung sind, zum Beispiel Eheprobleme, Trennung vom Partner, Erziehungsschwierigkeiten oder „alleinerziehend“, konkret beschrieben. In den Umsetzungsempfehlungen sind die Grundlagen für die Leistungsentscheidung detailliert dargestellt. Ziel war es, eine einheitliche Rechtsauslegung zu erreichen und sicherzustellen, dass auch ablehnende Entscheidungen der Krankenkassen gegenüber den Versicherten nachvollziehbar begründet werden.

All das habe zu mehr rechtlicher Klarheit und Transparenz geführt, erläutert Elsner: „Wir gehen davon aus, dass damit die medizinisch notwendigen Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter/Väter und ihre Kinder schnell und unbürokratisch bewilligt werden, um Krankheiten und Krankheitsfolgen vorzubeugen.“

Eltern, insbesondere Alleinerziehende, haben oft eine besondere physische und psychische Belastungssituation zu bewältigen. Häufig treten bei den Müttern und Vätern Gesundheitsstörungen wie Schlafstörungen, Burn-out-Syndrom oder depressive Stimmungen auf. Die Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen sollen helfen, diesen Störungen entgegen zu wirken, um langfristige Krankheiten oder Krankheitsfolgen zu vermeiden. Um eine Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme in Anspruch zu nehmen, muss zunächst der Arzt die medizinische Notwendigkeit verordnen. Auf dieser Basis prüft die zuständige Krankenkasse, ob die Maßnahme bewilligt oder abgelehnt wird. Falls notwendig wird hierzu der MDK zu Rate gezogen.


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