"Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ergreift die Politik wichtige Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung im Hilfsmittelbereich", erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich des heutigen Kabinettsbeschlusses des HHVG. So werden die Hilfsmittelerbringer verpflichtet, die Versicherten künftig beim Kauf von Rollatoren, Hörgeräten oder Inkontinenzartikeln besser zu beraten und die Beratung zu dokumentieren. Zudem sollen die Versicherten künftig grundsätzlich die Wahl zwischen mehreren aufzahlungsfreien Hilfsmitteln erhalten. "Gut ist auch, dass die Krankenkassen bei der Ausschreibung von Hilfsmitteln die Qualität der Leistung stärker berücksichtigen dürfen: Neben dem Preis sollen zu mindestens 40 Prozent Qualitätsaspekte eine Rolle spielen. Dass das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit 35.000 Produkten aktualisiert werden soll, ist ein weiterer wichtiger Beitrag für eine hohe Qualität der Versorgung."
"Ergebnisse der Modellvorhaben zum Blanko-Rezept abwarten"
Kritischer äußerte sich Elsner zu den geplanten Neuregelungen im Heilmittelbereich. Der Gesetzgeber plant unter anderem flächendeckende Modellvorhaben, in denen Ärzte ihren Patienten Blanko-Rezepte zum Beispiel für Physio- oder Ergotherapie ausstellen sollen. Über Art und Umfang der Behandlung soll dann der Therapeut entscheiden. Elsner: "Was versichertenfreundlich klingt, birgt hohe Kostenrisiken zulasten der Versicherten, denn es fehlen klare, rechtssichere Regelungen, wer die Mengen und Ausgabenentwicklung steuern und auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots achten soll. Diese Verantwortung müsste von den Ärzten auf die Heilmittelerbringer ausgedehnt werden. Es wäre besser, zunächst die Ergebnisse bereits laufender Modellvorhaben zum Blanko-Rezept abzuwarten, bevor hier eigene Strukturen aufgebaut werden.“
Ausgaben für Heilmittel um 1,5 Milliarden Euro angestiegen
Die vdek-Vorstandsvorsitzende kritisierte auch den Plan, Vergütungssteigerungen für Heilmittelerbringer von der Entwicklung der Grundlohnsumme zu entkoppeln. Dies berge das Risiko, die Heilmittelversorgung deutlich zu verteuern, so Elsner. Die Ausgaben der GKV für Heilmittel sind - insbesondere bedingt durch eine Zunahme bei den Verordnungen und die Vergütungsentwicklung bei den Therapeuten - allein in den letzten fünf Jahren um 1,5 Milliarden Euro angestiegen. Dies entspricht einer Steigung von 15 Prozent. "Ab 2016 greift die gesetzliche Neuregelung zur Angleichung des historisch unterschiedlichen Preisniveaus zwischen den Krankenkassen in den Bundesländern. Dieser bis 2021 geltende Sondertatbestand sollte zunächst vollzogen und bewertet werden, bevor wirksame Steuerungsinstrumente wie die Grundlohnanbindung über Bord geworfen werden", forderte Elsner.
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