Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG)

Gemeinsame Öffentlichkeitsinitiative der Ersatzkassen: #regionalstark

Ersatzkassen wollen Transparenz in Regionalversorgungsdebatte bringen
Übersicht regionale Versorgungsangebote Ersatzkassen. © vdek

#regionalstark: Übersicht regionaler Versorgungsangebote der Ersatzkassen (Übersichten Bundesländer bei Klick)

#regionalstark. Die bundesweit organisierten Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse) betonen in einer gemeinsamen Öffentlichkeitsinitiative ihre Stärke in der regionalen Versorgung. „Im Zusammenhang mit der mittlerweile von der AOK sehr unsachlich geführten Diskussion um das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) werden Mythen über die regionale Versorgung verbreitet, die einer sachlichen Debatte nicht standhalten“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Hier wollen wir durch Transparenz gegensteuern. Insbesondere verschweigt die AOK, dass die wesentlichen Versorgungsverträge für die Regionen kollektivvertraglich geschlossen werden (ca. 97 Prozent der Versorgung), womit alle Kassenarten an der Versorgung beteiligt sind. Ergänzt wird die Versorgung durch zahlreiche Selektivverträge, die auf die spezielle Versorgungssituation vor Ort eingehen.“ Das sind sogenannte Integrierte Versorgungsverträge, Hausarztverträge oder Verträge im Rahmen des Innovationsfonds.

Medizinische Versorgung findet immer vor Ort statt

Fakt 1: Die regionale Versorgung findet immer vor Ort statt. Wo sonst? Auch wenn die Ersatzkassen bundesweit organisiert sind, wird die regionale Versorgung kollektivvertraglich in der Regel gemeinsam mit anderen Kassenarten in den Ländern ausgehandelt. Für die Ersatzkassen sind die vdek-Landesvertretungen damit beauftragt. Dabei geht es um Vertrags- und Vergütungsvereinbarungen mit Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern und Reha-Einrichtungen. Auch die Krankenhausplanung und die Bedarfsplanung zu der Zahl der niedergelassenen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten finden hier statt. Hinzu kommt die Zulassung und Qualitätsprüfung anderer Leistungserbringer wie Physiotherapeuten und Masseure. Ein Beispiel: Allein bei der ärztliche Versorgung in Baden-Württemberg handelt es sich hier um ein Volumen von mehr als 4 Milliarden Euro (vdek: mehr als 1,4 Milliarden Euro) jährlich. Und auch für die Pflegeversicherung gilt: Die Versorgungsverträge mit den Pflegeeinrichtungen werden von den vdek-Landesvertretungen abgeschlossen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse der Menschen vor Ort berücksichtigt werden.

Bundesweit 1.380 besondere regionale Versorgungsverträge

Fakt 2: Hinzu kommen zusätzlich bundesweit 1.380 besondere regionale Versorgungsverträge, die die Ersatzkassen entweder allein oder in Kooperation mit anderen Partnern oder über den vdek abschließen. Spitzenreiter sind dabei die Bundesländer NRW (309), Niedersachsen (237), Bayern (220), aber auch Baden-Württemberg (185), in denen solche besonderen Vertragsformen z. B. aus den Versorgungsbereichen Diabetes, Onkologie, Endoprothetik und vielen weiteren angeboten werden.

Regionalkomponente im Morbi-RSA

Fakt 3: Um eine ausgewogene Versorgung sicherzustellen, treten die Ersatzkassen dafür ein, dass eine Regionalkomponente im Morbi-RSA verankert wird. Unterschiedliche Versorgungsbedarfe, die sich aus der Bevölkerungs- und Angebotsstruktur ergeben, müssen beim Morbi-RSA berücksichtigt werden.

Die Versicherten der Ersatzkassen profitieren aber auch von deren bundesweiten Ausrichtung, so Elsner. „Wir legen Wert darauf, dass die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg genauso hochwertig organisiert wird wie in Mecklenburg-Vorpommern. In der Stadt, wie auch auf dem Land. Außerdem haben die einzelnen Ersatzkassen bundesweit einen einheitlichen Beitragssatz und stehen damit auch für einen solidarischen Ausgleich innerhalb der Versichertengemeinschaft. Dafür brauchen wir aber auch faire Rahmenbedingungen. Dazu gehört eine einheitliche Aufsicht ebenso wie ein funktionierender Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen im Morbi-RSA.“

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