Anhörung 7. SGB-IV-Änderungsgesetz

Gesetz zur Einführung von Online-Sozialwahlen stärkt Soziale Selbstverwaltung

Anlässlich der heutigen Anhörung zu einem Gesetz zur Einführung von Online-Sozialwahlen (7. SGB-IV-Änderungsgesetz) erklärt Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Der vorliegende Gesetzentwurf zur Durchführung von Online-Sozialwahlen 2023 ist ein bedeutender Schritt zur Stärkung der Sozialen Selbstverwaltung. Das Gesetz bietet die Chance auf ein noch größeres Interesse an den Sozialwahlen und eine höhere Wahlbeteiligung der Versicherten. Damit fördert es die demokratische Legitimation der gewählten ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. Es trägt zudem entscheidend zur Modernisierung der Sozialwahlen bei. Und nicht zuletzt ist die Einführung der Stimmabgabe per Internet bei den Sozialwahlen auch ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Gesetzentwurf legt alle notwendigen rechtlichen Grundlagen für die erstmalige Durchführung von Online-Sozialwahlen. Er sollte im weiteren parlamentarischen Verfahren nicht verwässert werden.“

Hintergrund zur Online-Sozialwahl

Das 7. SGB-IV-Änderungsgesetz sieht vor, dass die Krankenkassen die Sozialwahlen 2023 im Rahmen eines Modellprojektes erstmals neben der Briefwahl auch online durchführen können. Die Alternative, per Brief abzustimmen, bleibt für die Wähler weiterhin bestehen. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein bei den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) sind etwa 22 Millionen Wahlberechtigte zur Teilnahme aufgerufen.

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