Anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Es ist gut, dass die Bundesregierung die gemeinsame Selbstverwaltung bei der konkreten Ausgestaltung des Ambulantisierungsprozesses wieder ins Boot holen will. So sieht der Entwurf des KHPflEG aktuell vor, dass die gemeinsame Selbstverwaltung eine sektorengleiche Vergütung für Leistungen des ambulanten Operierens (AOP-Katalog) vereinbart, die in Deutschland unnötigerweise stationär erbracht werden. Internationale Vergleichsstudien zeigen, dass es in Deutschland durchaus Ambulantisierungspotenzial gibt, das über diesen Weg erschlossen werden kann.
Das Festhalten im Gesetzentwurf an den sogenannten tagesstationären Behandlungen hingegen ist nicht nachvollziehbar. Anstatt den Strukturwandel im Krankenhaus konsequent anzugehen, schafft die Bundesregierung hier eine weitere und zudem redundante Behandlungsform, die weder die Versorgung verbessert noch das Pflegepersonal im Krankenhaus entlastet. Stattdessen werden neue Abrechnungsoptionen zulasten der Beitragszahler geschaffen.
Einen großen Fortschritt hat der überarbeitete Gesetzentwurf mit der Fristverlängerung bei den Budgetverträgen zwischen Klinken und Krankenkassen gebracht. Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich, dass ihre Bedenken gehört und der Zeitrahmen, in dem der Verhandlungsstau abgebaut werden soll, auf ein realistisches Maß angepasst wurde.“
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