Wahltermin vormerken: In einem Jahr – am 31. Mai 2023 – findet die nächste Sozialwahl statt. Bei der Sozialwahl 2023 haben wieder mehr als 30 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und rund 22 Millionen Versicherte bei den Ersatzkassen die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Selbstverwaltung ihres Sozialversicherungsträgers neu zu bestimmen. Damit ist die Sozialwahl nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl Deutschlands.
Gewählt werden bei der Sozialwahl die Vertreterinnen und Vertreter in der Selbstverwaltung. Sie setzen sich für die Interessen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler sowie der Rentnerinnen und Rentner ein – ehrenamtlich. „Die Gewählten sorgen dafür, dass die Gesundheits- und die Altersvorsorge nah an den Menschen bleiben. Die Soziale Selbstverwaltung ist damit ein einzigartiges Modell der Mitgestaltung und ein Stück gelebter Demokratie in Deutschland“, sagt Uwe Klemens, Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Und eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Soziale Selbstverwaltung und damit die Sozialversicherung in Deutschland.“
„Mit ihrer Stimme legitimieren die Wählerinnen und Wähler die Selbstverwaltung, für die Interessen der Solidargemeinschaft einzustehen“, ergänzt Rüdiger Herrmann, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund. „Bei wichtigen Entscheidungen führt kein Weg an der gewählten Selbstverwaltung vorbei.“
Die gewählten Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter beschließen beispielsweise den Haushalt und entscheiden somit darüber, wie die Beitragsgelder verwendet werden. Bei den Ersatzkassen bestimmen sie unter anderem mit bei der Festlegung von Wahltarifen und Bonusprogrammen und bei der Rentenversicherung bei verschiedenen Leistungen der Rehabilitation, die den Versicherten direkt zugutekommen. Sie setzen sich mit ihrem Know-how für die Versicherten in Widerspruchsausschüssen ein und mehrere Tausend Versichertenberaterinnen und Versichertenberater helfen vor Ort bei Fragen zur Rentenversicherung.
Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt. Die ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung werden per Brief gewählt. Bei den Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK wird es 2023 zusätzlich erstmals die Möglichkeit geben, im Rahmen eines Modellprojektes die Stimme online abzugeben. Wahlberechtigt sind Mitglieder der Ersatzkassen und Versicherte der DRV Bund, die über 16 Jahre alt sind. » Lesen
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