Versicherte und Arbeitgeber bestimmen bei den Sozialwahlen alle sechs Jahre darüber, wer sie in den obersten Gremien der Ersatzkassen vertritt. Diese Sozialparlamente heißen bei den Ersatzkassen Verwaltungsräte. Die Selbstverwalter in den Verwaltungsräten treffen zentrale Grundsatzentscheidungen. Sie beschließen etwa über den Haushalt der Krankenkasse, über neue Satzungsleistungen für Versicherte oder über die Besetzung der Widerspruchsausschüsse. Der Verwaltungsrat beruft und kontrolliert den Vorstand und entscheidet beispielsweise auch über Fusionen mit anderen Krankenkassen. Das Prinzip dahinter: Wer Beiträge einzahlt, der soll auch mitbestimmen. Die Sozialwahlen bilden das demokratisch legitimierte Fundament der Sozialen Selbstverwaltung.
In der Bundesrepublik gab es die ersten Sozialwahlen im Jahr 1953. Die letzte Sozialwahl fand im Frühjahr 2023 statt.
2023 war Sozialwahl-Jahr. Rund 52 Millionen Ersatzkassen-Versicherte und Rentenempfänger konnten darüber entscheiden, wer bei Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse und hkk – Handelskrankenkasse, sowie der Deutschen Rentenversicherung Bund das Sagen hat. » Lesen
Sozialwahlen 2023: Per Brief und via Internet
Bei den Ersatzkassen erfolgen die Sozialwahlen seit Jahrzehnten als Briefwahl: Die Versicherten erhalten die Wahlunterlagen nach Hause zugestellt, den roten Briefumschlag mit dem Stimmzettel stecken sie im Anschluss in den Postbriefkasten. Das war auch so bei der jüngsten Sozialwahl. Zusätzlich kam eine neue Möglichkeit der Stimmabgabe für Ersatzkassenversicherte hinzu: Gesetzliche Krankenkassen konnten in einem Modellversuch ihren Versicherten wahlweise eine Online-Wahl ermöglichen, wenn ihre Verwaltungsräte sich dafür entschieden haben. Diese Möglichkeit hatten die Sozialparlamente der Ersatzkassen seit vielen Jahren eingefordert. Mehr als 334.000 Wahlberechtigte haben die Option der digitalen Stimmabgabe genutzt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen wie: Welche Vorteile bietet eine Online-Sozialwahl? Wie genau funktionierte die Online-Abstimmung? Außerdem: ein Erklärfilm zur Online-Wahl bei den Ersatzkassen. » Lesen
Einblick in die Arbeit der Selbstverwaltung
Die Mitglieder der Sozialparlamente – die ehrenamtlichen Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter – werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine gemeinsame Internetplattform der Ersatzkassen und der Deutschen Rentenversicherung bietet einen Einblick in die Arbeit der laufenden Wahlperiode. Interessierte können unter www.sozialwahl.de beispielsweise erfahren, wie Soziale Selbstverwaltung funktioniert, an welchen Themen ihre Vertreter und Vertreterinnen aktuell arbeiten und mit welchen Positionen sich die Sozialparlamente in die politische Diskussion und Gesetzgebung einbringen. Ebenso werden Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter im Portrait vorgestellt.
Der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen, Peter Weiß, und seine Stellvertreterin Doris Barnett haben den Schlussbericht über die vergangenen Sozialwahlen an den Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Dr. Rolf Schmachtenberg, übergeben. „Der Schlussbericht stellt klar, dass Selbstverwaltung ein Grundpfeiler unseres Sozialstaates und unserer Demokratie ist und dass dies so bleiben muss”, betont Uwe Klemens, ehrenamtlicher vdek-Verbandsvorsitzender. » Lesen
Vor einem Jahr wurden bei der Sozialwahl die Verwaltungsräte der Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) neu gewählt. Zwölf Monate später sind die gewählten Vertreterinnen und Vertreter gut in ihrem Ehrenamt an der Spitze der Kranken- und Pflegekassen angekommen. Ein neuer Film erklärt, wie ihr Einsatz in der sozialen Selbstverwaltung funktioniert. » Lesen
In einer vdek-Dialogveranstaltung diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Politik und Praxis über die Gegenwart und Zukunft der Sozialen Selbstverwaltung. Wie muss sie ausgestaltet sein, um auch künftig die Gesundheitsversorgung mitzugestalten? Welche Bedeutung hat die Sozialwahl für die Versicherten und für die Demokratie? Welche spezielle Rolle kommt der Wahl in diesem Jahr zu? » Lesen
In einem Jahr – am 31. Mai 2023 – findet die nächste Sozialwahl statt. Bei der Sozialwahl 2023 haben wieder mehr als 30 Millionen Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und rund 22 Millionen Versicherte bei den Ersatzkassen die Möglichkeit, die Zusammensetzung der Selbstverwaltung ihres Sozialversicherungsträgers neu zu bestimmen. » Lesen
Die Sozialwahlen sind nach den Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Im Glossar finden sich allgemeine Informationen zu den Sozialwahlen, zur Unterscheidung zwischen Ur- und Friedenswahl sowie ein Rückblick auf die Sozialwahl 2017. » Lesen