Zur Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes am 22. März 2024 im Bundesrat sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Mit der Verabschiedung des Krankenhaustransparenzgesetzes wird eine weitere Informationsmöglichkeit über das Leistungsangebot und die Qualität der Kliniken geschaffen. Die Krankenhausreform insgesamt bleibt mit dem aktuellen Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes jedoch ungewiss. Wesentliche Entscheidungen, etwa die Ausgestaltung der Leistungsgruppen, werden in Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats verschoben. Gleichzeitig werden die Versicherten und Arbeitgeber mit Mehrausgaben in Milliardenhöhe für einen Transformationsfonds und sonstige Finanzhilfen belastet. Das führt zu weiteren Beitragssatzanhebungen.”
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Krankenhausreform
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