Ab 1. Januar 2025 gibt es zwei Veränderungen in der sozialen Pflegeversicherung (SPV): Die Leistungsbeträge steigen um 4,5 Prozent an. Daneben kündigte Bundesgesundheitsminister Lauterbach eine Beitragssatzerhöhung von 0,2 Prozentpunkten in der SPV an. Eine entsprechende Rechtsverordnung wurde auf den Weg gebracht.
Die Anhebung der Leistungsbeträge gilt sowohl für die häusliche als auch die stationäre Pflege. Damit wird der zweite Schritt der im Pflegeunterstützungs- und ‑entlastungsgesetz (PUEG) geplanten Anhebung der Leistungsbeträge in der Pflege umgesetzt. In einem ersten Schritt wurden bereits Anfang 2024 zunächst Leistungen im häuslichen Bereich (Pflegegeld und häusliche Pflegehilfe durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste) um fünf Prozent erhöht sowie die Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege zur Begrenzung der Eigenanteile um fünf bis zehn Prozentpunkte angehoben. Zum 1. Januar 2028 ist im dritten Schritt eine weitere Dynamisierung aller Leistungsbeträge geplant.
Nachhaltige Finanzreform steht nach wie vor aus
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt: „Es ist gut für die Pflegebedürftigen, dass – wenn auch mit einjähriger Verzögerung – nun alle ambulanten und stationären Leistungsbeträge in der SPV dynamisiert werden. Damit wird der Wertverlust der Pflegeleistungen aufgrund steigender Preise (Tariflöhne, steigende Energie- und Lebensmittelkosten) kompensiert. Dass es daneben erneut zu Beitragssatzanhebungen für die Versicherten in der SPV kommt, ist das Ergebnis einer fehlenden Finanzreform.” Es gehe nur um eine kurzfristige Sicherstellung der Liquidität der SPV. Außerdem würden mit der Beitragssatzerhöhung wieder nur einseitig die Versicherten und Arbeitgeber belastet.
Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen im ambulanten und stationären Bereich
Konkret steigt beispielsweise das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 15 Euro (Pflegegrad 2) bis 43 Euro (Pflegegrad 5), für ambulante Pflegesachleistungen wie Pflege- und Betreuungsdienste stehen monatlich 35 Euro (Pflegegrad 2) bis 99 Euro (Pflegegrad 5) mehr zur Verfügung. Zudem erhöhen sich der Entlastungsbetrag um 6 Euro sowie das verfügbare Budget für die Inanspruchnahme von Tagespflegeeinrichtungen um 32 Euro (Pflegegrad 2) bis 90 Euro (Pflegegrad 5). Auch die Pauschbeträge für die Heimpflege steigen an. Durch das Prinzip des Einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) und der bestehenden prozentualen Leistungszuschläge – mit dem sich die Pflegekassen bereits prozentual an den pflegebedingten Eigenanteilen beteiligen – sind die Entlastungen hier jedoch je nach Einrichtung unterschiedlich. Der vdek geht im Bundesdurchschnitt von einer monatlichen Entlastung der Heimbewohnenden zwischen 56 Euro (Aufenthalt < 12 Monate) und 17 Euro (Aufenthalt > 36 Monate) aus.
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