Notfallversorgung

vdek: Digitale Ersteinschätzung ist zentral für das Gelingen der Notfallreform

Zur Anhörung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit der anstehenden Notfallreform können Patientinnen und Patienten gezielter durch den Dschungel der Notfallversorgung geleitet sowie die Notaufnahmen in Krankenhäusern und der Rettungsdienst entlastet werden. Die Versorgung wird so bedarfsgerechter und effizienter organisiert. Die Notfallreform muss nun zügig auf den Weg gebracht werden, denn sie ist – insbesondere was das Ersteinschätzungsverfahren anbelangt - auch eine zentrale Weichenstellung für die im nächsten Jahr anstehende Einführung einer Primärversorgung.

Einheitliches Ersteinschätzungsverfahren etablieren – auch für die Primärversorgung

Ein Schlüsselelement für die bessere Versorgung und Steuerung der Notfallpatientinnen und -patienten ist die standardisierte digitale oder telefonische Ersteinschätzung, die bei jeder Kontaktaufnahme verpflichtend in allen Bereichen der Notfallversorgung etabliert werden soll. Der Entwurf sieht derzeit noch vor, dass die Ersteinschätzungsverfahren der Akutleitstellen der KVen (116117) und in Integrierten Notfallzentren an Krankenhäusern (INZ) auf unterschiedlichen Wegen durch unterschiedliche Akteure festgelegt werden sollen. Das ist nicht sinnvoll. Das Ersteinschätzungsverfahren sollte in allen Settings zu identischen Ergebnissen führen. Daher ist eine einheitliche Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wichtig. Nur so kann auch der Einstieg in ein generelles Ersteinschätzungssystem gelingen, das auch für eine Primärversorgungsstruktur benötigt wird. Zudem sollte sich die Vermittlung der Hilfesuchenden nicht auf die ärztliche Versorgung beschränken, sondern in einem zweiten Schritt auch psychische, soziale und pflegerische Dienste enthalten.

Abbau von Leitstellen erforderlich – Länder müssen Verantwortung übernehmen

Positiv ist, dass sich die Leitstellen des Rettungsdienstes (112) mit den neuen Akutleitstellen der KVen (116117) zu einem Gesundheitsleitsystem vernetzen sollen. Die fehlende Verpflichtung für die Träger der Rettungsleitstellen, mit KVen zu kooperieren, gefährdet jedoch die Umsetzung des Konzepts. Hier sind dringend Absprachen mit den Ländern bzw. ein separates Gesetzgebungsverfahren erforderlich. Dies gilt auch für die dringend notwendige Reduzierung der Leitstellen, für die die Länder verantwortlich sind. Auch die Verankerung der Notfallrettung im SGB ist richtig, darf aber nicht dazu führen, dass die Länder aus ihrer Finanzverantwortung entlassen werden. Die Länder sind weiterhin gefordert, die Kosten für die Bereitstellung des Rettungsdienstes zu übernehmen, inklusive der Investitionskosten.”

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