Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege

vdek fordert: Handlungsspielraum für Pflegekräfte besser abgrenzen – weitere Konsolidierungsmaßnahmen für GKV-Finanzen

Am 6.11.2025 berät der Bundestag in 2./3. Lesung den Entwurf für ein „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) und die angehängten Änderungsanträge zum „kleinen Sparpaket“. Dazu sagt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstands des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das Pflegepersonal ist die Basis für eine gute Versorgung. Daher unterstützen wir das Vorhaben, mit dem BEEP die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern und die Rolle der Pflegefachpersonen zu stärken. Gut ist, dass Pflegefachpersonen mehr Handlungsbefugnis erhalten sollen und die Aufgabenverteilung klar in differenzierten, den Qualifikationen entsprechenden Leistungskatalogen geregelt werden soll. Entsprechend ihrer Qualifikation sollten Pflegekräfte eigenständiger arbeiten dürfen, nur dann kann die angestrebte Entlastung im Versorgungsprozess auch erreicht werden. Der jüngst eingebrachte Änderungsantrag ermöglicht eine stärkere eigenverantwortliche Leistungserbringung von Pflegekräften, das begrüßen wir.

Mit den geplanten „gemeinschaftlichen Wohnformen (GeWos)“ hingegen würde unnötige Bürokratie neu aufgebaut. Die GeWos sollen den Menschen Alternativen für das klassische Pflegeheim bieten. Doch Pflege-WGs gibt es bereits. Anstatt einen völlig neuen Versorgungsbereich in die soziale Pflegeversicherung (SPV) einzuführen, sollten vorhandene Regelungen weiterentwickelt und in bestehende Strukturen eingegliedert werden.

Kleines GKV-Sparpaket reicht nicht – Es braucht jetzt mutige Reformen

Fachfremder Bestandteil des BEEP ist auch das „kleine Sparpaket“, mit dem die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgehaltene Stabilität der Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anstrebt. Doch die geplanten Maßnahmen sind bei Weitem nicht ausreichend, um die Finanzlücke zu schließen. Wir brauchen dringend weitere Sofortmaßnahmen, sonst steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag auf mehr als drei Prozent. Wir fordern:

  • Herstellerrabatt für patentgeschützte Arzneimittel von 7 auf 16 Prozent erhöhen (Einsparpotenzial rund 1,8 Milliarden Euro jährlich)
  • Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf sieben Prozent senken (Einsparpotenzial rund sieben Milliarden Euro jährlich)
  • vollständige Refinanzierung der Kosten für die Gesundheitsversorgung Bürgergeldbeziehender durch den Staat (Einsparpotenzial rund zehn Milliarden Euro jährlich)

Allein diese drei Maßnahmen würden die GKV um 18,8 Milliarden Euro jährlich entlasten. Diese Summe würde zu einer Senkung der Beitragssätze führen. Eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen wird es ohnehin nur geben, wenn echte Strukturreformen in der Versorgung realisiert werden. Daher ist es an der Politik, mutig zu handeln.“

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