Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 11. Dezember 2025 in einer Regierungspressekonferenz mitgeteilt, dass es eine Verständigung hinsichtlich des „kleinen Sparpakets“ zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gebe. Demzufolge würde der von den Ländern angerufene Vermittlungsausschuss den Sparmaßnahmen von insgesamt zwei Milliarden Euro zustimmen und das Gesetz könne am 19. Dezember 2025 den Bundesrat passieren. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Dass sich eine Einigung zwischen Bund und Ländern laut Bundeskanzler Merz auf den letzten Metern abzeichnet, ist erstmal eine gute Nachricht für die Versicherten und Arbeitgeber, da die Beitragssatzanhebungen somit zumindest etwas abgefedert würden. Richtig ist, dass die Krankenhäuser – wie ursprünglich vorgesehen – durch das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel 2026 am ,kleinen Sparpaket‘ beteiligt werden. Die Entscheidung geht jedoch mit einem bitteren Beigeschmack einher, denn die einmalige Streichung ist keine nachhaltige Finanzkonsolidierung.
Sachgerecht wäre die dauerhafte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel, da die tatsächlichen Kosten bereits durch den Orientierungswert ausgeglichen werden. Zudem werden die Krankenhäuser durch schon beschlossene gesetzliche Maßnahmen reichlich unterstützt, unter anderem mit vier Milliarden Euro zum Ausgleich von sogenannten Soforttransformationskosten in den Jahren 2025 und 2026 und ab 2026 mit jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds. Vor diesem Hintergrund ist das generelle Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel überfällig.“
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