Änderungsantrag ApoVWG

Keine weiteren Geschenke an die Pharmaindustrie – Möglichkeit zu exklusiven Rabattverträgen für biotechnologisch hergestellte Arzneimittel erhalten!

Zum Entwurf für ein Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ist ein Änderungsantrag eingegangen, der einen befristeten Ausschluss von exklusiven Rabattverträgen für patentfreie biotechnologisch hergestellte Arzneimittel (Biologika) vorsieht. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Der Vorstoß, Biologika vorläufig von exklusiven Rabattverträgen auszuschließen, geht in die falsche Richtung. Mit der angestrebten Beschränkung verliert die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein Einsparpotenzial in Milliardenhöhe. Das ist ein weiteres Geschenk an die Pharmaindustrie und passt nicht zum politischen Ziel, die GKV-Beiträge stabil zu halten. Die erst kürzlich und nach langen Verzögerungen beschlossene Austauschverpflichtung in der Apotheke hin zu Rabattarzneimitteln auch im Biologika-Marktsegment war ein richtiger Schritt. Es ist unverständlich, dass das Einsparpotenzial dieser Regelung nun durch die Beschränkung auf Open-House-Verträge wieder verringert werden soll. Zudem haben exklusive Rabattverträge im Vergleich zu Open-House-Verträgen den Vorteil, den Herstellern mehr Planungssicherheit zu geben. Wenn der Wettbewerb jetzt durch erneute Sonderregelungen bei den Biologika eingeschränkt werden soll, belastet das die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber. Und das, obwohl die Pharmaindustrie bereits im aktuellen Entwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BstabG) überproportional geschont wird.

Biologika in Deutschland besonders teuer

Die Preise für Biologika sind außerdem in Deutschland im europäischen Vergleich schon heute überdurchschnittlich hoch. Eine Auswertung zeigt, dass andere europäische Länder schon länger erhebliche Preisnachlässe in diesem Marktsegment generieren. So liegen die durchschnittlichen Preise in Italien, Spanien, Großbritannien und Frankreich deutlich unter denen in Deutschland – in Frankreich sogar um 51 Prozent. Eine vergleichbare Reduktion der Preise im gesamten patentfreien Markt der biotechnologisch hergestellten Arzneimittel von aktuell 5,33 Milliarden Euro würde einen Dämpfungseffekt von über 2,7 Milliarden Euro für die GKV bedeuten. Auf dieses Einsparpotenzial darf nicht durch eine einseitige Begünstigung der Pharmaindustrie verzichtet werden.”

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