Am 4. März 2026 findet die Bundestagsanhörung des Entwurfs für ein Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags statt, zu dem auch die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner, geladen ist. Im Vorfeld des Termins betont sie:
„Wir unterstützen das Ziel des ApoVWG, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken. Dafür enthält der Gesetzentwurf gute Ansätze, etwa die Flexibilisierung des Apothekenbetriebs durch mehr Kompetenzen für pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen oder die Erhöhung der Nacht- und Notdienstpauschalen. Beides kommt besonders den Apotheken in strukturschwachen Gegenden zugute. Was wir jedoch nicht brauchen, ist die Verteilung von Beitragsmitteln mit der Gießkanne, wie die von der Koalition in Aussicht gestellte Erhöhung des Packungsfixums von aktuell 8,35 auf 9,50 Euro. Das würde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit geschätzten Mehrkosten von etwa einer Milliarde Euro jährlich belasten, die von den Beitragszahlenden aufgebracht werden muss. Von einer solchen Anhebung würden vor allem Apotheken in Ballungsgebieten mit einer hohen Zahl an abgegebenen Packungen sowie zunehmend auch Versandapotheken profitieren. Doch um die Menschen in der Stadt und auf dem Land gleich gut versorgen zu können, brauchen wir eine Honorarreform, die gezielt versorgungsnotwendige Apotheken fördert. Das geplante Verhandlungsverfahren für die Festlegung der Honorare sollte deshalb auch alle Komponenten der apothekerlichen Vergütung einbeziehen und auf einer soliden Datenbasis geführt werden.
Deutlicher Honoraranstieg für Apotheken in den vergangenen Jahren
Bei der Diskussion um das Packungsfixum darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich das Apothekenhonorar in den letzten Jahren insgesamt erhöht hat. Allein der Drei-Prozentige-Packungsaufschlag hat durch stark angehobene Arzneimittelpreise zu erheblichen Honorarsteigerungen geführt. Zudem wird seit 2013 jeder Nacht- und Notdienst vergütet, derzeit mit 550 Euro pro Vollnotdienst. Hinzukommen eine zusätzliche Vergütung von 8,35 Euro pro Rezeptur seit 2017, die Vergütung von Botengängen seit 2020 und seit 2023 ein Zuschlag von 50 Cent für ausgetauschte Arzneimittel bei Lieferengpässen. Diese und weitere zusätzliche Vergütungsbestandteile haben zu einer Steigerung der Apothekenerlöse geführt. Zur Vergütungserhöhung haben auch pharmazeutische Dienstleistungen geführt – hier brauchen wir eher eine Verständigung, die nicht abgerufenen 540 Millionen Euro sinnvoll, zum Beispiel für die Nacht- und Notdienstpauschalen, umzuschichten.“
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