Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Schlag ins Gesicht für GKV-Beitragszahlende: Bundesregierung will Bundeszuschuss als Erstattungsbetrag für Familienleistungen um 2 Milliarden Euro kürzen

Es ist bekannt geworden, dass der Kabinettsentwurf für das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG), der am 29. April im Kabinett beschlossen werden soll, u. a. eine Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich enthalten soll. Er würde dann nur noch 12,5 Milliarden Euro jährlich betragen. Dazu Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Sollte das Kabinett wirklich die Reduzierung des sogenannten Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro jährlich beschließen, wäre das ein Schlag ins Gesicht für die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser Bundeszuschuss, den die GKV jährlich für versicherungsfremde Leistungen erhält, ist seit 2017 nicht erhöht worden und gleicht die Kosten, die der GKV etwa für Leistungen der Familienversicherung und Leistungen rund um Mutterschaft entstehen, bei weitem nicht aus. Bereits seit Jahren kommen Versicherte und Arbeitgeber für Kosten auf, die Aufgabe des Staates sind. 

Das ist Politik auf dem Rücken der Versicherten und Arbeitgeber

Selbst wenn die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnerinnen und -partnern mit dem Gesetzentwurf eingeschränkt werden sollte und die Erstattungen der GKV dafür wegfielen (rund zwei Milliarden Euro jährlich), ist es nicht sachgerecht, den unzureichenden Erstattungsbetrag für Familienleistungen entsprechend zu kürzen, denn dieser ist bereits seit Jahren viel zu gering. Hier wird Politik auf dem Rücken der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemacht, die mit dem BStabG ja eigentlich entlastet werden sollten. Das Gleiche gilt für die Erstattung der Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende. Diese soll mit dem Kabinettsentwurf mutmaßlich um 250 Millionen Euro steigen. Das ist ein Hohn, denn der GKV fehlen hier zwölf Milliarden Euro jährlich.

Wenn die Politik ihre Glaubwürdigkeit nicht verspielen will, darf das Kabinett eine Kürzung des Bundeszuschusses nicht beschließen. Wir brauchen vielmehr seine Dynamisierung und die vollumfängliche Übernahme der Kosten für Bürgergeldbeziehende.“

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