Die Bundesregierung hat 60 Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgelegt. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Für stabile Beiträge muss die größer gewordene Finanzlücke geschlossen werden. Die Änderungsanträge zeigen dafür ein gemischtes Bild. Auf der einen Seite werden neue Potenziale adressiert, die auch gut sind für die Patientensicherheit. Dies betrifft die Konzentration neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden an Spezialzentren und Universitäten. Auch die geringere Kürzung des sogenannten Bundeszuschusses für Familienleistungen und die moderate Erhöhung des Beitrags zur Refinanzierung der Kosten für Grundsicherungsbeziehende sind ein Signal. Fakt bleibt aber, dass im Saldo der Finanzminister weniger für die an die gesetzliche Krankenversicherung übertragenen Aufgaben erstattet als im aktuellen Jahr. Durch die Änderungsanträge wird zudem das zentrale Prinzip der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik weiter durchlöchert. Dies gilt vor allem für die Pharmaindustrie und den Krankenhaus- und Rehabereich. So bleibt trotz der Erhöhung des Herstellerrabatts auf den fixen Betrag von 15,5 Prozent ein erhöhtes Finanzrisiko bei den beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgebern. Daran ändert auch die Erhöhung des Impfstoffabschlags beziehungsweise die Einführung eines Preismoratoriums für Impfstoffe wenig. Der Sparbeitrag der Pharmaindustrie reicht auch in Anbetracht der Milliardengewinne der Pharmabranche nicht aus. Der dynamische Abschlag hätte eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik ermöglicht.
Ausnahmen verteuern die Versorgung
Im Bereich der Krankenhausversorgung soll es wieder Ausnahmen beim Pflegebudget geben. Auch im Rehabereich, der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege wird zusätzlich eine 50-prozentige Tarifrefinanzierung eingeführt. Das verteuert die Versorgung weiter. Bedauerlich ist, dass die Pflegepersonaluntergrenzen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen herausgenommen werden und nicht konsequent auf andere ärztliche und therapeutische Berufsgruppen übertragen werden. Anscheinend soll im Krankenhausbereich nur an der Qualität und nicht beim Geld gespart werden. Positiv sind immerhin die Anhebung der Prüfquoten bei Krankenhausabrechnungen ebenso wie die Rücknahme des Hygienezuschlags.
Zwar nimmt die Bundesregierung vor allem mit der einnahmenorientierten Ausgabenpolitik einen wichtigen Paradigmenwechsel vor. Um die entsprechenden Wirkungen und eine faire Lastenverteilung zu erreichen, sollte das Prinzip jedoch durchgängig eingehalten werden. Sonderregelungen für bestimmte Leistungsbereiche sollte es nicht geben.“
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