Im Kontext der Beratungen der Koalitionäre mit den Ländern über das GKV-Sparpaket erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die undifferenzierte Förderung von Krankenhäusern nach dem Gießkannenprinzip muss aufhören. Sie untergräbt den dringend notwendigen Transformationsprozess der Krankenhauslandschaft nach den Kriterien Qualität und Bedarf, der durch die Klinikreform eingeleitet wurde. Deshalb darf die Bundesregierung den Forderungen der Länder und Krankenhäuser jetzt im Kontext der Beratungen zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nicht nachgeben. Diese fordern erneut Sonderregelungen, unter anderem die Beibehaltung der vollständigen Refinanzierung von Tarifsteigerungen und die vollständige Erstattung der Kosten des Pflegepersonals. Beide Regelungen setzen völlig falsche Anreize und haben in den letzten Jahren zu erheblichen Mehrausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit zu Belastungen der beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber geführt. Ohnehin haben die Krankenhäuser von zahlreichen Sonderförderungsprogrammen profitiert, darunter Corona-Hilfen, Energiekostenausgleich, Soforttransformationskosten und vieles mehr. Insgesamt summieren sich die Fördersummen auf über 30 Milliarden Euro seit 2020.
Gleichzeitig fordern wir die Länder auf, im Transformationsprozess der Krankenhäuser eine konstruktive Rolle einzunehmen und für die Patientinnen und Patienten ein modernes Versorgungsangebot zu organisieren. Solange wir weiter überflüssige Kliniken mit finanziellen Rettungsaktionen am Leben halten, gefährden wir die Krankenhäuser, die wir brauchen. Es ist ein schlechtes Omen, dass 14 von 16 Bundesländer von der so genannten Sprinterregelung Gebrauch machen wollen, nach der Krankenhäusern bis Ende 2026 Leistungsgruppen zugewiesen werden, obwohl sie die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen."
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