Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Politik darf vor Drohgebärden der Pharmaindustrie nicht einknicken

Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) wird am 12. Juni 2026 in erster Lesung im Bundestag beraten. Im Rahmen des Gesetzes soll auch die Pharmaindustrie einen Beitrag zur Finanzkonsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) leisten, die vor einem Defizit von 15 Milliarden Euro im kommenden Jahr steht. Zu den geplanten Maßnahmen gehört die befristete Erhöhung des Herstellerrabatts auf patentgeschützte Arzneimittel um 3,5 Prozent ab 1. Januar 2027 und die Einführung eines dynamischen Herstellerrabatts ab 1. Juli 2027. Dagegen läuft die Branche Sturm, droht mit Gewinneinbrüchen, der Streichung von Investitionen und Abwanderung. Dazu sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„In den vergangenen 15 Jahren haben sich die Ausgaben der GKV für Arzneimittel mehr als verdoppelt. 2025 haben sie einen Rekordwert von 60 Milliarden Euro erreicht und der Aufwärtstrend ist ungebrochen. Gleichzeitig verzeichnet die Pharmabranche Rekordgewinne. So hat etwa der Hersteller Eli Lilly 2025 seinen Gewinn mit 20,6 Milliarden Dollar im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Boehringer Ingelheim machte einen Rekordumsatz von fast 28 Milliarden Euro. Dass nun ausgerechnet diese beiden Hersteller damit drohen, von geplanten Investitionen in Deutschland wieder abzusehen, wenn der Bundestag das BStabG mit den geplanten Maßnahmen für patentgeschützte Arzneimittel durchsetzt, ist scheinheilig. Die Politik darf vor solchen Drohgebärden nicht einknicken.

Mit dem Kabinettsentwurf ist die Bundesregierung den Arzneimittelherstellern bereits entgegengekommen, indem sie den Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abgeschwächt hat. Diese hatte vorgeschlagen, den aktuell geltenden Herstellerrabatt von sieben Prozent auf 14 Prozent zu erhöhen. Wenn die Politik den Herstellern jetzt noch weiter entgegenkommt, macht sie sich unglaubwürdig. Denn Standortpolitik ist Sache des Staates, nicht der GKV. Zumal auch die Arbeitgeber der pharmazeutischen Industrie von stabilen Beiträgen profitieren. Bereits der Sachverständigenrat für Gesundheit und Pflege hat in seinem Gutachten zu Arzneimittelpreisen 2025 analysiert, dass sich kein Zusammenhang zwischen Arzneimittelpreisen und Standortentscheidungen pharmazeutischer Unternehmen nachweisen lässt. Wichtiger seien die Rahmenbedingungen für Forschung, Digitalisierung und Genehmigungsverfahren.

Wir brauchen eine faire Kostenverteilung und die Versorgung muss bezahlbar bleiben. Immer höhere Gewinne der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler darf es nicht geben.“

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