Vor dem Hintergrund der Debatten zu weiteren Aufweichungen und Verlagerungen des Sparpakets für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Angesichts der Rekordgewinne der Pharmaindustrie und der massiven Ausgabensteigerungen im Arzneimittelbereich auf den Rekordwert von 60 Milliarden Euro für 2025 muss auch sie einen entsprechenden hohen Beitrag zur Konsolidierung der GKV-Finanzen leisten. Schon von den ursprünglichen Vorschlägen der Finanzkommission Gesundheit hin zum Kabinettsentwurf wurden deutliche Abstriche bei den Sparmaßnahmen zugunsten der Pharmaindustrie vorgenommen.
Laut der Finanzkommission sollte der Herstellerrabatt im Jahr 2027 zunächst von jetzt sieben auf 14 Prozent angehoben werden, bevor er durch einen dynamischen Herstellerabschlag abgelöst wird. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt, stattdessen sah die Bundesregierung im BStabG-Kabinettsentwurf eine befristete Erhöhung auf 10,5 Prozent und danach einen dynamischen Herstellerabschlag vor, allerdings mit Ausnahmen für Unternehmen, die in Deutschland Arzneimittel herstellen oder erforschen. Zu den weiteren Vergünstigungen zugunsten der Pharmabranche gehören das bereits im Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) umgesetzte Ausschreibungsverbot für Biosimilars sowie die nun angedachte Abschaffung der Leitplanken für Erstattungsbeträge sowie des kostendämpfenden Kombinationsabschlags.
Unter dem Strich trägt die Pharmaindustrie im Kabinettsentwurf des BStabG nur mit 3,2 Prozent ihres Ausgabenvolumens zur Konsolidierung der GKV-Finanzen bei, während die Leistungsausgaben im vertragsärztlichen Bereich um vier bis fünf Prozent sinken sollen. Die Beitragszahlenden tragen nach aktueller Planung mehr als ein Viertel des gesamten Sparpakets. Diese Unwuchten müssen behoben werden. Wir fordern: Es darf keine Standortpolitik mit zweckentfremdeten Beitragsmitteln der GKV geben. Wir brauchen einen dynamischen Herstellerabschlag mit möglichst wenigen Ausnahmen. Sollte dieser Abschlag nicht kommen, muss das so verlorene Sparvolumen durch einen statischen Herstellerabschlag mindestens in gleicher Höhe kompensiert werden.“
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