Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

GeDIG: Guter Auftakt für ein Primärversorgungssystem - Ersteinschätzung gehört in die Hände der gemeinsamen Selbstverwaltung

Am Mittwoch, 15. Juli 2026, beschließt das Bundeskabinett das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): 

„Das GeDIG soll mit der digitalen Ersteinschätzung, der E-Überweisung und einer Plattform für schnellere Termine zentrale Bausteine einer künftigen Primärversorgung etablieren. Das findet unsere klare Unterstützung, weil die Versorgung so bedarfsgerechter und effizienter werden kann. Gut ist auch, dass dabei die elektronische Patientenakte (ePA) als zentrale Plattform für die Versorgung weiter gestärkt werden soll. Dass digitale Tools wie die Ersteinschätzung, eÜberweisung oder Terminbuchungen über die ePA-Apps gesteuert und die Ergebnisse ebenfalls in der ePA abgelegt werden sollen, ist ein großer Schritt hin zu einer zeitgemäßen, zukunftsorientierten Versorgung. Wir begrüßen auch, dass die Ersteinschätzung differenziert ausgestaltet werden soll: Ist eine ärztliche Behandlung nötig, soll sie Patientinnen und Patienten beispielsweise empfehlen, eine passende Haus- oder Facharztpraxis aufzusuchen oder eine Videosprechstunde wahrzunehmen. In leichten Fällen soll die Ersteinschätzung etwa auch Hinweise zur Selbstbehandlung geben. Entwicklung und Betrieb eines solchen Tools dürfen aber nicht allein bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) liegen, sondern müssen Sache der gemeinsamen Selbstverwaltung sein. Nur so können kassenindividuelle Angebote mitgedacht und mögliche Interessenkonflikte innerhalb der Ärzteschaft vermieden werden. Problematisch ist auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Plattform zur Hälfte mitfinanzieren soll. Außerdem sollten die Zeitpläne für die einzelnen Elemente der Primärversorgung noch einmal gestrafft werden, damit Versicherte möglichst schnell davon profitieren. So sollte die E-Überweisung nicht erst im September 2029, sondern bereits deutlich früher verpflichtend werden.

Es ist gut, dass die Krankenkassen in den neuen Reallaboren die ihnen vorliegenden Daten noch besser nutzen können. Das bietet neue Ansätze für eine innovative Versorgung. Auch die geplanten erweiterten Möglichkeiten für die Krankenkassen, ihre Versicherten über Versorgungs- und Präventionsangebote zu beraten, bringen einen echten Mehrwert. Dabei auch über das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu informieren, geht jedoch noch nicht weit genug. Stattdessen sollten die Krankenkassen ihre Versicherten immer dann beraten dürfen, wenn eine chronische Krankheit droht.”

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
E-Mail: presse@vdek.com