Die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) fordern entschiedene Maßnahmen der Gesellschaft und Politik für einen kompetenten und gesundheitsbewussten Umgang von Kindern und Jugendlichen mit digitalen Medien. In einer gemeinsamen Resolution formulierten die ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertreter der Ersatzkassen Maßnahmen zur Stärkung der Medien- und Digitalkompetenz sowie wirksame Regeln gegen Mediensucht und Gewalt im Netz. Notwendig sei es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um die jungen Menschen vor Auswirkungen wie Selbstentfremdung, sozialer Isolation und psychischen sowie somatischen Erkrankungen zu schützen.
„Der Umgang mit Smartphone und PC gehört heute zum Alltag der jungen Generation und bietet große Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe, Information und Bildung. Gleichzeitig bergen unkontrollierter und unbegrenzter Medienkonsum gerade für Kinder und Jugendliche erhebliche Risiken für die psychische und physische Gesundheit”, so Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Dies zeige sich zum Beispiel in der Zunahme der Behandlungskosten für psychische Störungen von Kindern und Jugendlichen. Im Jahre 2023 gaben die gesetzlichen Krankenkassen rund fünf Milliarden Euro zur Behandlung psychischer Erkrankungen von Zehn- bis 20-Jährigen aus. „Wir müssen gemeinsam präventiv gegensteuern und dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche besser vor Mediensucht geschützt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung”, so Klemens.
Verbot sozialer Medien für Kinder unter 13 Jahren gefordert
Zur Stärkung der digitalen Medienkompetenz fordert die Resolution Länder und Kommunen auf, gemeinsam mit Kitas und Schulen flächendeckend pädagogische Konzepte umzusetzen. Eltern und Bezugspersonen sollten hier zwingend eingebunden werden. Für die Nutzung digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets und Laptops an Schulen werden bundesweit einheitliche gesetzliche Regelungen gefordert, mit klar definierten Ausnahmen für einen sinnvoll geplanten Medieneinsatz. Gefordert wird zudem ein Verbot sozialer Medien für Kinder unter 13 Jahren sowohl auf Bundes- als auch EU-Ebene. Insbesondere auch deshalb, weil die Anbieter bislang nicht gewährleisten können, dass Kinder wirksam vor nicht altersgerechten, entwicklungsbeeinträchtigenden oder gesundheitsschädlichen Inhalten geschützt werden. Die Resolution verlangt außerdem, dass Plattformbetreiber stärker in die Pflicht genommen werden, um Kinder und Jugendliche wirksam vor schädlichen Inhalten, suchtfördernden Algorithmen und anderen digitalen Risiken zu schützen. Die Persönlichkeitsrechte der Kinder und Jugendlichen müssten zudem vor durch Künstliche Intelligenz (KI) manipulierten Video-, Audio- oder Bildaufnahmen, wie beispielsweise Deepfakes, geschützt werden.
Klemens betonte, dass auch die Ersatzkassen mit ihren Präventionsmaßnahmen zur Förderung der (digitalen) Gesundheits- und Lebenskompetenz und Vermeidung von gesundheitsgefährdender Mediennutzung beitragen. Ob in Kitas, Schulen oder im Quartier: Mit Angeboten wie „Next Balance“ werden pädagogische Fachkräfte durch Schulungen zur Medienkompetenz befähigt, um Kinder und Jugendliche bei einem verantwortungsvollen und kritischen Umgang in sozialen Netzwerken zu unterstützen.
Die vollständige Resolution ist auf vdek.com abrufbar.
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