Finanzentwicklung SPV

Elsner: „Wir brauchen eine faire Lastenverteilung in der Pflege – der Staat muss seinen Anteil bezahlen“

Zur aktuellen Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung (SPV) im ersten Quartal 2026 und zu den Vorschlägen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweisen“) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Die Finanzsituation in der SPV ist dramatisch. Die SPV wird 2026 in ein Minus in Höhe von mindestens 1 Milliarde Euro rutschen, und dies trotz der vom Bund zugesagten Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro. Ohne diese Darlehen würde das Defizit bei 4,2 Milliarden Euro liegen. Hinzu kommen die vom BMG geschätzten Finanzierungslücken in Höhe von 7,5 Milliarden Euro für 2027 und 15,4 Milliarden Euro für 2028. Es braucht ein ausgewogenes Maßnahmenpaket, das vor allem an den Ausgaben ansetzt und die Pflegeversicherung strukturell stabilisiert. Die beitragszahlenden Versicherten und Arbeitgeber dürfen nicht zusätzlich belastet werden. Die ‚Wirtschaftsweisen‛ haben das erkannt und diese Fragen zu Recht in den Mittelpunkt ihres Frühjahrsgutachtens 2026 gestellt. Die Bundesregierung ist gefordert, ihrer Verantwortung nachzukommen: Sie muss jetzt gemeinsam mit den Ländern ein tragfähiges Gesamtpaket zur Stabilisierung der SPV auf den Weg bringen, Fehlentwicklungen korrigieren und notwendige Strukturreformen zügig umsetzen.

Bund und Länder müssen ihre finanzielle Verantwortung übernehmen

Im Detail: Seit 2015 musste fünfmal der Beitragssatz angepasst werden, um die jeweils entstehenden Finanzlöcher zu stopfen. Zu einem Reformpaket gehört auch, dass Bund und Länder ihre finanzielle Verantwortung übernehmen. Der Bundesfinanzminister sollte endlich Mittel bereitstellen und der SPV die gut 5 Milliarden Euro an coronabedingten Mehrkosten zurückerstatten. Zudem sollte der Staat die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige (jährlich 5 Milliarden Euro) übernehmen, um damit die häusliche Pflege zu stärken. Auch die Ausbildungskosten für Pflegekräfte sind Sache des Staates, nicht der SPV.

Die Investitionskosten für Bau und Instandhaltung von Pflegeeinrichtungen müssen die Länder endlich vollständig übernehmen. Allein dadurch könnten die Eigenanteile der Pflegebedürftigen in den Heimen um 500 Euro pro Monat sinken. Zwischender privaten und sozialen Pflegeversicherung sehen wir durch das ungleich verteilte Pflegerisiko zudem eine deutliche Schieflage. In der privaten Pflegeversicherung ist das Pflegerisiko deutlich geringer. Es ist nicht erklärbar, warum die Finanzierung des Pflegebedarfs in einer älter werdenden Gesellschaft nicht gleichmäßig auf starke und schwächere Schultern verteilt wird. Dieser Konstruktionsfehler der Pflegeversicherung sollte endlich behoben werden. Ein Solidarausgleich würde die SPV jährlich um 2 Milliarden Euro entlasten.

Zielgenauigkeit der Pflegeleistungen überprüfen

Notwendig ist es auch, die Zielgenauigkeit der Leistungen zu überprüfen. Dies betrifft vor allen die Schwellenwerte zur Feststellung des Pflegegrades. Die starke Zunahme der Anspruchsberechtigten gerade im Pflegegrad (PG) 1 ist auf eine politische Entscheidung aus dem Jahr 2017 zurückzuführen, wie eine aktuelle Studie des IGES Instituts zeigt. Seither hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen des Pflegegrad 1 annähernd versechsfacht. Zugleich wurde die Bewertungssystematik damals bewusst sensibler ausgestaltet, als es ursprünglich empfohlen war, sodass heute zunehmend auch geringere Einschränkungen für PG 1 ausreichen.

Auch bei einzelnen Leistungen zeigt sich eine erhebliche Ausgabendynamik: So sind die Ausgaben je Versicherten bei der Verhinderungspflege um 85 Prozent, bei der Kurzzeitpflege um 29 Prozent und bei den Entlastungsleistungen um 19 Prozent gestiegen. Wenn Flexibilisierung wie zuletzt beim gemeinsamen Jahresbeitrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit einer derart starken Ausgabendynamik einhergeht, müssen mögliche Fehlanreize überprüft und Leistungen passgenauer ausgerichtet werden.“

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