Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Daten helfen heilen: Ersatzkassen begrüßen Ausbau der datengestützten Früherkennung im GeDIG

Vorbeugen statt nur behandeln: Die datengestützte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranken- und Pflegekassen (§ 25b SGB V) hat sich in der Praxis als wirksames Instrument für den Gesundheitsschutz der Versicherten bewährt. Angesichts der aktuellen parlamentarischen Beratungen zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) spricht sich der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) nachdrücklich dafür aus, diesen erfolgreichen Weg konsequent fortzusetzen.

„Mit der Einführung des § 25b SGB V vor zwei Jahren hat die Politik die Weichen gestellt. Die Ersatzkassen nutzen diese Möglichkeiten bereits heute äußerst verantwortungsvoll und zielgerichtet, um Versicherte frühzeitig vor schweren Krankheitsverläufen zu schützen“, erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). „Aktuelle Daten helfen dabei, Versorgungslücken zu schließen, bevor ernste gesundheitliche Schäden entstehen. Nach den guten Erfahrungen ist es daher folgerichtig und im Sinne der Patientinnen und Patienten, diese Instrumente nun mit dem GeDIG weiter zu stärken und auszubauen.“

Unterstützung bei weiteren Erkrankungen wichtig

Die im GeDIG geplanten Erweiterungen sind aus Sicht der Ersatzkassen der nächste logische Schritt für eine individuellere und stärker präventionsorientierte Versorgung. Besonders positiv bewertet der vdek, dass künftig auch schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie eine bereits drohende Pflegebedürftigkeit frühzeitig datengestützt erkannt werden dürfen. Damit das volle Potenzial der datengestützten Risikoerkennung ausgeschöpft werden kann, regt der vdek an, die Regelungen perspektivisch noch weiterzuentwickeln und auch weitere Erkrankungen mit hohem Chronifizierungsrisiko – wie etwa Muskel-Skelett-Erkrankungen oder psychische Erkrankungen – aufzunehmen.

Als weiterer wichtiger Schritt werden mit dem GeDIG die Voraussetzungen geschaffen, Gesundheitsdaten noch stärker im Interesse der Versicherten zu nutzen: Mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung können künftig auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) oder aus Wearables einbezogen werden. „Reine Abrechnungsdaten bilden nicht alle relevanten medizinischen Parameter ab und liegen oft nur mit zeitlichem Verzug vor. Wenn Versicherte freiwillig ihre ePA-Daten für Analysen freigeben, können wir sie noch passgenauer über individuell geeignete Versorgungsangebote und Leistungen informieren“, betont Elsner.

Praxiserprobt: Von der Krebsfrüherkennung bis zur Schließung von Impflücken

Wie groß der konkrete Nutzen für die Versicherten ist, zeigen bereits laufende Projekte der Kassen:

  • Krebsfrüherkennung: Versicherte mit spezifischen Risikofaktoren oder auffälligen Vorbefunden werden gezielt an Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen wie Mammografien oder Darmspiegelungen erinnert.
  • Schwere Krankheitsverläufe verhindern: Ein Beispiel ist die gezielte Information von Versicherten mit einem erhöhten Risiko für Osteoporose, um eine frühzeitige Abklärung und geeignete Präventions- oder Behandlungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die Auswahl erfolgt anhand medizinisch festgelegter Kriterien wie Alter, Geschlecht, früheren Knochenbrüchen oder Vorerkrankungen.
  • Gezielte Prävention und Impfschutz: Frauen, bei denen nach einem Schwangerschaftsdiabetes keine regelmäßige Nachsorge stattgefunden hat, werden über ihr erhöhtes Risiko für Typ-2-Diabetes aufgeklärt. Zudem weisen Kassen gezielt auf Schutzimpfungen nach STIKO-Empfehlung hin – etwa zur Vervollständigung des HPV-Impfschutzes bei Jugendlichen oder zur Pneumokokken- und Gürtelrose-Impfung bei chronisch Kranken und Älteren.

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