Am Freitag, 27. März, befasst sich der Bundesrat mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Im Vorfeld der Sitzung appelliert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), an die Länderkammer:
„Nachdem Bund und Länder vor der 2./3. Lesung einen tragbaren Kompromiss zum KHAG gefunden haben, sollte dieser nun von den Ländern nicht erneut durch Forderungen nach weiteren Ausnahmeregelungen bei den Personaluntergrenzen und zeitlicher Streckung infrage gestellt werden.
Jetzt geht es darum, dass in den Ländern moderne, zukunftssichere Krankenhausstrukturen geschaffen werden. Die aus dem Sondervermögen geschaffenen Mittel des Transformationsfonds bilden hierfür die finanzielle Grundlage und dürfen deshalb auch nicht zur klassischen Investitionsförderung zweckentfremdet werden. Ebenso ist es besonders wichtig, in den Ländern Prozesse zu etablieren, die garantieren, dass die Transformation auf eine breite Zustimmung in der Bevölkerung stößt.
Nordrhein-Westfalen war Vorreiter einer neuen Krankenhausplanung und hat die beteiligten Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassen in die Planungsaktivitäten von vornherein aktiv einbezogen. Die gefundenen Kompromisse der strukturellen Veränderungen wurden gemeinsam gegenüber der Öffentlichkeit präsentiert und fanden so die Zustimmung in der Bevölkerung. Dieser Prozess sollte Blaupause für alle anderen Länder sein, die neue Krankenhausplanung nicht im Alleingang, sondern gemeinsam mit dem Know-how der Beteiligten anzugehen. ‚Gemeinsam und nicht gegeneinander’ muss das Motto der Umsetzung lauten.”
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