Anlässlich der 2./3. Lesung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Bundestag betont Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Einigung ist ein vertretbarer Kompromiss, auch wenn wir uns in einzelnen Punkten weniger Ausnahmen gewünscht hätten, insbesondere bei den Qualitätskriterien. Wichtig ist, dass die Planung nach Leistungsgruppen nun endlich starten kann. Gut ist, dass zumindest ab 2027 bei den Ausnahmeregelungen ein Einvernehmen mit den Krankenkassen erfolgen muss. Es ist zudem richtig, dass die Kriterien für Fachkliniken mittelfristig bundeseinheitlich von den Selbstverwaltungspartnern definiert werden sollen. Das ist für die Reformziele unentbehrlich. Der Zeithorizont – voraussichtlich erst 2031 – ist jedoch viel zu lang. Dies verzögert den angestrebten Konzentrations- und Spezialisierungsprozess weiter. Wir fordern, dass die Selbstverwaltungspartner zeitnah mit der Vereinbarung einer bundeseinheitlichen Definition beauftragt werden. Generell kommt es nun darauf an, dass die Länder den Umgestaltungsprozess zügig angehen und nicht durch das maximale Ausreizen von Ausnahmeregelungen die Ziele der Krankenhausreform untergraben. Die Transformationsgelder sollten mit Bedacht eingesetzt werden.
Wir Ersatzkassen werden als Partner der Selbstverwaltung unsere Beteiligungsrechte verantwortungsvoll im Sinne einer patientengerechten Versorgung ausüben, wie wir es bereits bei der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen unter Beweis gestellt haben.“
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